Mahnbrief

Republik kontert EU-Rüffel zu Standortgesetz

(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Beim Hauptstreitpunkt, der Beschleunigung von Genehmigungen für Großprojekte, sieht die Republik „keinen Automatismus"für eine Genehmigung, sofern die Verfahrensdauer zwölf Monate überschreitet.

Österreich hat wegen seines auch innerösterreichisch heftig debattierten Standortentwicklungsgesetzes im Oktober einen Mahnbrief aus Brüssel erhalten. Es droht eine EU-Vertragsverletzung. Die Replik aus Österreich mit in Summe 130 Punkten liegt vor. Vor allem auch zu einem zentralen Punkt: Der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für standortrelevante Großprojekte.

In dem Ende 2018 beschlossenen Gesetz ist festgehalten, dass Bauvorhaben bei besonderem öffentlichen Interesse beschleunigt bewilligt werden können. Das heißt, dass eine Behörde - bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird - nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann. Dadurch sah es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Das sieht aber wiederum die EU-UVP-Richtlinie vor.

Republik: Kein Automatismus vorgesehen

Namentlich ging die EU-Kommission in ihrem Mahnschreiben vom 11. Oktober 2019 davon aus, dass im Anwendungsbereich des Standortentwicklungsgesetzes nach Einlangen eines UVP-Antrags nach Ablauf von zwölf Monaten die Genehmigung für ein Projekt erteilt werden muss. Nach Ansicht der Republik Österreich jedoch kann dies dem Wortlaut der einschlägigen Gesetzesbestimmungen, aber auch aus den Ausführungen in den Erläuterungen nicht entnommen werden. Einen solchen Automatismus gebe es nicht.

Ein solcher angeblicher Genehmigungsautomatismus sei im aktuellen Gesetz nicht vorgesehen, wird im Wirtschaftsministerium betont. Vielmehr sei die Behörde lediglich angehalten, nach Möglichkeit und ohne unnötigen Aufschub binnen zwölf Monaten zu entscheiden. Solche Entscheidungsfristen seien schon im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz von 1991 vorgesehen. Das Wirtschaftsministerium war in Kooperation mit dem Umweltressort federführend bei der inhaltlichen Vorbereitung der Antwort auf den Mahnbrief. Das Bundeskanzleramt hat die insgesamt rund 40-seitige offizielle Replik heute Mittwoch nach Brüssel übermittelt.

Die Republik sieht auch aus den zahlreichen weiteren von der EU-Kommission angeführten Einwänden keine ausreichenden Gründe für ein Vertragsverletzungsverfahren. In dem Schreiben wird die EU-Kommission jedenfalls ersucht, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.