Bilanz

Was von Türkis-Blau noch übrig bleibt

Strache
Strache(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
  • Drucken

Kassenreform, Familienbonus und Zwölf-Stunden-Tag bleiben, Rauchen in Lokalen, Ausreisezentren und die berittene Polizei sind Geschichte. Und die Reform der Sozialhilfe und die Indexierung der Familienbeihilfe könnten noch kippen.

Was bleibt eigentlich von der türkis-blauen Regierung, die rund eineinhalb Jahre im Amt war? Das entscheidet zu einem guten Teil der Verfassungsgerichtshof, der das Sicherheitspaket weitgehend aufgehoben, die Fusion der Krankenkassen nun aber bestätigt hat. Noch sind nicht alle Verfahren abgeschlossen, vor allem die Reform der Mindestsicherung bzw. deren Umgestaltung zur Sozialhilfe steht noch auf dem Prüfstand. Trotzdem kann man schon eine Bilanz ziehen, wobei zu berücksichtigen ist: So manches, was angekündigt war, wie eine Reform der Pflege, eine Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern oder verpflichtende Volksabstimmungen nach erfolgreichen Volksbegehren wurde gar nicht angegangen. Anderes war nach Bruch der Koalition rasch Geschichte.

Gekippt

Vieles hat den Sturz der türkis-blauen Regierung nicht überlebt. Die erste Änderung gab es bereits wenige Tage nach Rückzug der FPÖ aus der Regierung und hatte eher symbolischen Charakter: Kurzzeit-Innenminister Eckart Ratz ließ die Tafel „Ausreisezentrum“, die sein Vorgänger Herbert Kickl an den Asyl-Erstaufnahmezentren angebracht hatte, wieder entfernen. Auch Kickls Erlass bezüglich der 1,50-Euro-Jobs für Asylwerber überlebte den Regierungswechsel nicht. Und noch ein weiteres Lieblingsprojekt des Innenministers überdauerte nicht: Die berittene Polizei bleibt im Stall.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Türkis-Blau

Kassenreform hält vor Höchstgericht

Die Zusammenlegung der Kassen ist verfassungskonform, nicht aber die Eingriffe in die Selbstverwaltung.
Im Namen der Republik! Die Verfassungsrichter erklärten bei der Verkündung des Erkenntnisses ausführlich, warum sie zentrale Teile des Sicherheitspakets kippten.
Sicherheitspaket

Höchstrichtern geht die Überwachung zu weit

Der VfGH bringt den Bundestrojaner und die Weitergabe von Straßenverkehrsdaten zu Fall. Das türkis-blaue Gesetz habe das Recht auf Privatsphäre missachtet.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.