Im November war ein 31-jähriger Hundeführer durch zwei belgische Schäferhunde getötet worden. Das Bundesheer hat die Untersuchungen nun abgeschlossen. Der Opferanwalt kritisiert das Bundesheer erneut.
Ein 31 Jahre alter Soldat wurde im November in der Wiener Neustädter Flugfeld-Kaserne von zwei belgischen Schäferhunden angefallen und getötet. Die fünfköpfige Kommission - sie bestand aus einem Leiter, einem Juristen, einem Arzt, einem Militärhundeführer und einem Veterinärmediziner - hat nun den Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt übermittelt. Bei der Untersuchung ging es darum, „den maßgeblichen Sachverhalt des tödlichen Vorfalles darzustellen und, soweit erforderlich, Vorschläge zur Vermeidung von ähnlich gelagerten Fällen zu erstellen". Die Staatsanwaltschaft hat nun anhand des Berichts die Verschuldensfrage zu klären und, ob ein mögliches strafrechtliches Verhalten gegeben war.
Dem Obduktionsbericht zufolge war der Hundeführer „an einer Vielzahl von Bissverletzungen im Hals-, Nacken- und Oberschenkelbereich“ gestorben. Der Kommission zufolge, könnte sich die Tat folgendermaßen zugetragen haben: Im Bereich des Hundezwingers in der Wr. Neustädter Flugfeld-Kaserne kam es am 11. November ab 16.00 Uhr zu einer "schweren Konfliktsituation“.
Wie es dazu kam und ob es einen Auslöser für den Angriff des Hundes gab, ließ sich aufgrund fehlender Zeugen nicht feststellen. Die Kommission hält jedoch fest, dass der mutmaßliche Täterhund seinen Trainer in der Ausbildung zuvor zwei Mal „gezwickt“ habe: „Bei derartigen Vorfällen besteht nach den Bundesheer-Vorschriften keine Meldepflicht.“ Ansonsten zeigte der Hund keinerlei Auffälligkeiten.
Hunde am nächsten Tag nicht aggressiv
Der jüngere Hund war ohne Genehmigung in der Kaserne; sein Hundeführer hatte den dafür notwendigen Antrag nicht gestellt. Dies wurde disziplinär geahndet.
Nach dem Vorfall wiesen die Hunde kein aggressives oder abnormes Verhalten auf. „Auch beim Einfangen durch einen alarmierten Hundeführer verhielten sich die Hunde friedlich und kooperativ“, schreibt die Kommission in ihrem Bericht. Belegt wird dies durch die Untersuchung der Amtstierärztin, die bescheinigte, dass die Hunde am 14. und 25. November keinerlei Aggressivität aufwiesen.
Opferanwalt: „Unzählige Verfehlungen"
Mangels Vorliegens des Obduktionsgutachtens und des DNA-Abgleiches könne bisher "nicht gesagt werden, welcher der beiden Hunde, oder ob möglicher Weise sogar beide Hunde, dem Opfer die tödlichen Verletzungen zugefügt haben", reagierte Opferanwalt Erich Gemeiner auf den Bericht der Untersuchungskommission. Zudem erneuerte er seine Kritik am Bundesheer.
So hielt Gemeiner am Dienstag in einer Aussendung fest, "dass die Rolle, die der zweite Hund (ehemaliger und untauglicher Diensthund und nunmehriger Privathund, Anm.) bei dem Vorfall gespielt haben könnte, gar nicht erst beleuchtet" worden sei. "Die subjektive Annahme, ausschließlich der Diensthund hat die Verletzungen herbeigeführt, vermögen der derzeitigen Aktenlage schlichtweg nicht stand zu halten. Das ist eine reine Vermutung, die durch nichts bewiesen ist, und dient daher offensichtlich und ausschließlich dazu, die Öffentlichkeit in die gewünschte Richtung zu beeinflussen und von den unzähligen Verfehlungen des Bundesheeres abzulenken", schrieb der Anwalt.
So würden etwa bisherige Vorfälle mit dem Diensthund "Hati" schlichtweg heruntergespielt. "Offenbar besteht beim Bundesheer und dem Umgang mit Diensthunden nur dann eine Meldeverpflichtung von Fehlverhalten der Tiere, wenn jemand tatsächlich verletzt wird. Was ein derartiger Hund jedoch tatsächlich anrichtet, wenn er einmal zubeißt, ist an den vielfachen tödlichen Verletzungen am Körper des Opfers unschwer zu erkennen", hielt Gemeiner fest.
(bagre)