20 Jahre Haft und Einweisung für Mord an Großmutter

Das Urteil gegen den 29-Jährigen, der im Bezirk Neunkirchen seine Großmutter getötet hat, ist nicht rechtskräftig. Die Hauptfrage nach Mord wurde von den Geschworenen einstimmig bejaht.

Mit einem Schuldspruch wegen Mordes hat am Dienstagnachmittag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen einen 29-Jährigen geendet, der im März seine Großmutter in ihrem Haus im Bezirk Neunkirchen getötet haben soll. Der Mann fasste eine Haftstrafe von 20 Jahren aus und wird zudem in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig. Ebenfalls im Verhältnis acht zu null votierten die Laienrichter gegen die Unzurechnungsfähigkeit. Für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch sei das Gutachten des Sachverständigen entscheidend gewesen, betonte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius. Die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, der bisher ordentliche Lebenswandel sowie die Tatsache, dass es teilweise beim Versuch geblieben sei, hätten sich strafmildernd ausgewirkt. Erschwerend wurden laut Barwitzius unter anderem "die Brutalität der Tatbegehung" und "die Gebrechlichkeit des Opfers" gewertet.

(APA)

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