Gericht: Diesel-Software-Update von VW führt zu Verschlechterung

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Erfurt 200818 VW Abgasskandal Im Bild VW Logo auf der Motorabdeckung eines VW Golf 6 Motor EAimago/Steve Bauerschmidt
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Die Geräusche bei besagtem Fahrzeug seien nach dem Update in jedem Drehzahlbereich höher, so das Handelsgericht Wien. VW bekämpft das Urteil.

Laut einem Urteil des Handelsgerichts Wien führen Dieselabgas-Software-Updates sehr wohl zu Verschlechterungen - das lasse sich schon allein anhand höherer Geräuschemissionen feststellen. Das urteilte das HG Wien auf Betreiben des Verein für Konsumenteninformation (VKI). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VW-Konzern hat Nachteile durch Software-Updates wiederholt bestritten.

Mit seiner Entscheidung habe das HG Wien "der Irreführung von Konsumenten rund um das Software-Update endlich ein Ende" gesetzt, erklärte der VKI am Mittwoch in einer Aussendung. Demnach bringe das Update, anders als von VW behauptet, im Realbetrieb sehr wohl einen Nachteil mit sich, auch wenn der Umfang der Verschlechterungen weiterhin unklar bleibe.

VW bekämpft Urteil

Bei seiner Entscheidung bezog sich das Gericht laut VKI auf ein von VW selbst vorgelegtes Gutachten, demzufolge die Geräusche bei besagtem Fahrzeug nach dem Update in jedem Drehzahlbereich höher sind. Aufgrund der belebten Verschlechterungen im Bereich der Geräuschemissionen sah das Gericht die Prüfung weiterer möglicher Nachteile als hinfällig an.

Volkswagen wird das neue Urteil bekämpfen. VW bestreitet, dass sich Verschlechterungen aus dem diesbezüglichen Fachgutachten ergeben.

Vielmehr komme das von VW vorgelegte technische Fachgutachten, auf das sich das Urteil des HG Wien stütze, zu den Ergebnissen, dass es keine Verschlechterungen bei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung, maximales Drehmoment und Lebensdauer gebe - und ebenso bleibe die Höhe der Geräuschemissionen unverändert. Zudem würden die gesetzlichen Schadstoffemissions-Anforderungen eingehalten, betont VW.

Weil das HG Wien für die Geräuschemissionen eines getesteten Fahrzeugs "offenkundig falsche Schlussfolgerungen" aus dem Gutachten ziehe, werde das Urteil bekämpft werden, erklärten Thomas Kustor und Sabine Prossinger von Freshfields Bruckhaus Deringer - der österreichischen Rechtsvertretung der VW AG.

(APA)

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