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ÖAMTC will Details des Vergleichs von Republik mit VW einsehen

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Die Offenlegung soll auch Privatpersonen nutzen, fordert der Autofahrerclub. Das  Ministerium habe "ohne Rücksicht auf viele private Forderungsinhaber" zugestimmt.

Der ÖAMTC fordert die Offenlegung des Vergleichs zwischen der Republik Österreich und dem deutschen Autohersteller VW im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal. Dies soll auch betroffenen Privatpersonen nutzen, heißt es in einer Aussendung des heimischen Mobilitätsclubs am Montag.

Wie die Tageszeitung "Der Standard" am Samstag berichtete, hat VW den österreichischen Staat im Abgasskandal finanziell entschädigt. In dem Vergleich ging es vor allem um Polizeiautos, die Österreich von VW bezieht. Laut "Standard" waren 2.100 Autos von der Manipulation betroffen. Die Finanzprokuratur machte eine Wertminderung des betroffenen Fuhrparks von mindestens 2,6 Millionen Euro geltend.

ÖAMTC: „Vergleich nährt Hoffnungen"

Das Ministerium habe dem Vergleich "ohne Rücksicht auf viele private Forderungsinhaber" zugestimmt, kritisiert der ÖAMTC. Seit Bekanntwerden des Dieselskandals vor vier Jahren sei in vielen Fällen weiter nicht klar, welche Rechtsansprüche Privatkonsumenten konkret durchsetzen können, bedauerte der ÖAMTC.

Laut ÖAMTC biete der Vergleich aber nun Grund zur Hoffnung. "Das Einlenken der VW-Gruppe und die grundsätzliche Anerkennung der Forderung auf Schadenersatz nähren Hoffnungen auf einen durchsetzbaren Anspruch auch für Privatpersonen", so Martin Hoffer, Leiter der Rechtsdienste des ÖAMTC in der Aussendung. "Das Innenministerium muss sich allerdings der Kritik stellen, im aktuellen Fall Staatsinteressen vor die Interessen der Bevölkerung gestellt zu haben."

Der ÖAMTC fordert daher die Veröffentlichung sämtlicher Details zum erzielten Vergleich. "Wir fordern die Finanzprokuratur auf, alle relevanten Daten in Bezug auf die durchgesetzten Entschädigungszahlungen gegenüber Verbraucherschutzverbänden offenzulegen", so Hoffer. Der Mobilitätsclub sieht in solchen Angelegenheiten auch den Gesetzgeber in der Verantwortung, rechtliche Voraussetzungen für effektive Sammelklagen für die breite Bevölkerung zu schaffen, heißt es in der Aussendung.

(APA)

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