Slowakei

Mord an Ján Kuciak: 15 Jahre für Kronzeugen

Der Journalist Ján Kuciak und seine Lebensgefährtin Martina Kušnírová wurden erschossen.
Der Journalist Ján Kuciak und seine Lebensgefährtin Martina Kušnírová wurden erschossen.(c) REUTERS (David W Cerny)
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Erstes Urteil im Fall des getöteten Journalisten. „Vermittler“ der Killer traf eine Vereinbarung mit Justiz.

Pezinok. Vereinbart waren zehn Jahre, das Spezialgericht in Pezinok, nördlich der slowakischen Hauptstadt Bratislava, erhöhte die die Strafe jedoch auf 15. So lang muss jener Kronzeuge in Haft, der am Mord an den Journalisten Ján Kuciak und dessen Lebensgefährtin beteiligt war. Ohne die Kronzeugenschaft drohte dem Mann eine lebenslange Haftstrafe.

Es ist das erste Urteil im Fall Kuciak. Dem 42-jährigen Mann wird zur Last gelegt, den Mordauftrag gegen Bezahlung an die mutmaßlichen Auftragskiller vermittelt zu haben. Mit den Behörden traf er die Vereinbarung, gegen Zusicherung einer milderen Strafe als Zeuge im Prozess auszusagen.

Der Journalist Kuciak war im Februar 2018 mit seiner Partnerin Martina Kušnírová tot in seinem Haus in einem Vorort von Bratislava aufgefunden worden. Beide wurden erschossen. Der 27 Jahre alte Reporter hatte zu Verbindungen zwischen Mafia und Politik in der Slowakei recherchiert. Unter den Beschuldigten in dem Mordfall ist unter anderem der umstrittene Unternehmer Marián Kočner. Er soll intensive Kontakte mit der Mafia gehabt und auch sonst fragwürdige Geschäftspraktiken gepflegt haben. Kočners Einfluss war auch Gegenstand von Kuciaks Recherchen – der Geschäftsmann soll dem Journalisten persönlich gedroht haben.

Hauptverhandlung im Jänner

Die Hauptverhandlung gegen die vier Angeklagten ist für Anfang Jänner geplant. Neben Kočner sind das drei Personen, die den Mord organisiert haben sollen, darunter ein ehemaliger Polizist.

Die Ermordung Kuciaks und seiner Partnerin hatte landesweite Demonstrationen ausgelöst und führte schließlich zum Rücktritt von Ministerpräsident Robert Fico und seiner Regierung. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.12.2019)

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