Der OGH lässt die steuerliche Entlastung von Unterhaltspflichtigen durch den Familienbonus Plus neu auf die Ansprüche von Minderjährigen wirken. Viele von ihnen profitieren davon, manche Zahler werden mehr belastet.
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Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung gefällt, die Minderjährigen zu mehr Geld verhilft. Das Höchstgericht lässt die steuerliche Entlastung für Unterhaltspflichtige jetzt nämlich anders als bisher wirken, mit der Folge, dass viele Kinder sogar rückwirkend seit 1. Jänner 2019 mehr Unterhalt verlangen können.
Wie kam das? Minderjährige, die noch nicht selbsterhaltungsfähig sind, haben gegen ihre Eltern Anspruch auf Unterhalt. Wer den Haushalt führt, in dem der Minderjährige wohnt, erfüllt seine Unterhaltspflicht schon dadurch, der andere Elternteil schuldet Geld.