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UBS darf wieder Börsengänge in Hongkong begleiten

FILE PHOTO: Logo of Swiss bank UBS is seen at an office building in Zurich
FILE PHOTO: Logo of Swiss bank UBS is seen at an office building in ZurichREUTERS
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Hongkong hebt das IPO-Verbot für für die Schweizer Großbank vorzeitig wieder auf.

Die Schweizer Großbank UBS darf ab sofort wieder Börsengänge in Hongkong in federführender Rolle begleiten. Die Regulierungsbehörde SFC hob das entsprechende Verbot eigenen Angaben vom Dienstag nach einer Überprüfung der internen Prozesse des Instituts wieder auf.

Die Überprüfung dauerte zehn Monate und wurde zwei Monate früher als ursprünglich geplant abgeschlossen. Die SFC hatte Mitte März 2019 entschieden, dass die UBS und ihre lokale Tochter ein Jahr lang keine IPO (Initial Public Offering) mehr organisieren dürfen, und zudem eine Strafe verhängt.

Auslöser des Rechtsstreits war die Rolle der UBS bei mehreren Börsengängen. Eine der Firmen wurde nur 14 Monate nach dem Listing liquidiert. Daraufhin hatte die SFC die Banken unter die Lupe genommen, die eine Börsennotierung als sogenannter Sponsor begleitet haben. In dieser federführenden Rolle erhält eine Bank normalerweise höhere Gebühren als andere beteiligte Institute, bürgt jedoch auch für die Korrektheit der Informationen zu einem Unternehmen.

Die UBS wollte sich zur Aufhebung des Verbots nicht äußern.

(APA/awp/sda/Reuters)

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