Missbrauchsvorwürfe im Pflegeheim: Vier Beschuldigte werden angeklagt

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Vier ehemalige Pflegekräfte des Pflegeheims Kirchstetten in Niederösterreich wird vorgeworfen, Bewohner des Heims gequält, vernachlässigt und sexuell missbraucht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat nach jahrelangen Ermittlungen um Vorgänge im Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten-Land) nun Anklage gegen vier Beschuldigte eingebracht. Den ehemals am Standort tätigen Pflegekräften werde seitens der Behörde das Quälen oder Vernachlässigen sowie der sexuelle Missbrauch wehrloser Personen angelastet, sagte Sprecher Leopold Bien.

Gegen einen Verdächtigen wurde das Verfahren dem Staatsanwalt zufolge eingestellt. Dieser sei im Verdacht gestanden, dass "er es verabsäumt hätte" auf die Missstände "zu reagieren", hielt Bien fest. Die Vermutung habe sich allerdings nicht erhärtet.

Strafrahmen: Bis zu zehn Jahre Haft

Im Wesentlichen spiegelt die eingebrachte Anklage laut dem Behördensprecher auch den Inhalt jenes Vorhabensberichts wider, den die St. Pöltner Staatsanwaltschaft Ende 2019 an die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium gesendet hat. Es habe seitens des Ministeriums lediglich "eine Weisung hinsichtlich einer rechtlichen Qualifikation" gegeben.

Im Fall einer Verurteilung drohen den Beschuldigten bis zu zehn Jahre Haft. Prozesstermin gibt es noch keinen, unter anderem deshalb, weil die Anklageschrift noch nicht rechtskräftig ist.

Seit Oktober 2016 wurde gegen die fünf ehemalige Pflegekräfte des Heims im Bezirk St. Pölten-Land ermittelt. Die Verdächtigen bestritten die Vorwürfe des Quälens und Vernachlässigens sowie des sexuellen Missbrauchs von Pflegebefohlenen stets.

Leichen exhumiert

Im Zuge der Ermittlungen wurden auch die Leichen ehemaliger Heimbewohner exhumiert. Ein toxologisches Gutachten ergab jedoch im Frühjahr 2019 keine Anzeichen, dass den Patienten systematisch ein Medikament verabreicht wurde, das den Todeseintritt beschleunigt haben könnte. "Ein Verdacht in Richtung eines Tötungsdelikts hat sich nicht erhärtet", so Bien am Freitag.

(Apa )

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