Gesetz

Wien verschärft Kampf gegen Müll

Zuletzt wurden rund 25 E-Scooter aus dem Donaukanal gefischt.
Zuletzt wurden rund 25 E-Scooter aus dem Donaukanal gefischt.(c) viadonau
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Der Donaukanal wird gerne als Deponie für Sperrmüll verwendet – vom Rollstuhl bis zum E-Scooter. Strengere Regeln gibt es nun bei Fehlwürfen in Tonnen – auch Fahrlässigkeit ist strafbar.

Wien. Parkbänke, einige Tische und sogar ein Rollstuhl – Erstaunliches wurde zuletzt wieder bei einer Reinigungsaktion aus dem Donaukanal gefischt.

„Es gibt nichts, was wir noch nicht gefunden haben“, sagt Christoph Caspar von der Wasserstraßengesellschaft via donau am Dienstag dazu. Neben „Klassikern“ wie Fahrrädern und Einkaufswägen wurden vergangene Woche rund 25 E-Scooter aus dem Wasser geborgen. „Die Scooter haben vor etwa zwei Jahren die mittlerweile verschwundenen gelben Leihräder abgelöst.“ Erst im November wurden bei einem Einsatz der Polizei und Feuerwehr in Wien-Döbling 36 E-Scooter aus dem Kanal geborgen, die unbekannte Täter in den Kanal geworfen hatten.

Der Unrat im Wasser sei nicht nur aus Umweltgründen problematisch. „Wir beobachten oft, dass sich der Müll am Grund verhakt“, so Caspar. „Das kann dann zu einem Hindernis für die Schifffahrt werden.“ Vor allem dann, wenn das Wasser niedrig steht. Das sei derzeit durch Revisionsarbeiten im Kraftwerk Nußdorf der Fall.

50 Euro bei Fehlwürfen

Durch den Wasserstand komme auch mehr Müll zum Vorschein. „Wir machen regelmäßig Kontrollen, aber gerade bekommen wir viele Hinweise über das Misttelefon der Stadt“, so Caspar. Über Gründe, wie der Müll im Kanal landet, kann meist nur gemutmaßt werden. Oft sei es Vandalismus.

Im Kampf gegen Fehlwürfe in Tonnen gibt es in Wien nun strengere Regeln. Neuerdings kann man auch zur Kasse gebeten werden, wenn man fahrlässig Abfall in die falschen Sammelbehälter wirft. Denn immer wieder landet etwa Metall im Glascontainer oder Glas in der gelben Tonne. Bisher wurde eine unrechtmäßige Entsorgung nur dann bestraft, wenn sie vorsätzlich erfolgte.

Der Beschluss einer entsprechende neuen Regelung des Abfallwirtschaftsgesetzes stand am Dienstag im Landtag auf der Tagesordnung, wie eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) erläuterte. Wer nun ertappt wird, muss mit einem Organstrafmandat in der Höhe von mindestens 50 Euro rechnen. Die Höchststrafe, die etwa falsch entsorgenden Unternehmen drohen würde, liegt bei mehr als 3000 Euro. Bisher sei diese aber noch nie verhängt worden.

Mit der Novelle wolle man die Verwertbarkeit des Mülls erhöhen. Dass nun auch fahrlässiges Handeln bestraft wird, liegt laut Rathaus auch daran, dass der Vorsatz stets schwer nachzuweisen war. Zudem wird es künftig das Gebot geben, Restmüll auf der eigenen Liegenschaft einzuwerfen – und nicht etwa beim Nachbarn. Um Müll zu vermeiden gibt es auch eine Regelung für Veranstalter: Bei Events mit einer Besucherzahl von mehr als 1000 Personen müssen verpflichtend Mehrwegbecher verwendet werden. (wal/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2020)

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