Entscheidung

Aus für „Vignette-sofort“: Höchstgericht bestätigt einstweilige Verfügung

Vignettenverkaufsstelle
Vignettenverkaufsstelle BilderBox.com
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Bei „Vignette-sofort.at“ waren digitale Vignetten gegen Aufpreis ohne die 18-tägige Wartefrist erhältlich. Das Geschäftsmodell sei wettbewerbswidrig, entschied der Oberste Gerichtshof.

Die Autobahnvignette für 2019 ist nur noch bis Freitag, 31. Jänner, gültig. Wer eine neue, digitale Vignette für 2020 im Weshop der Asfinag oder via App kaufen möchte, ist für den Starttermin 1. Februar jedoch bereits zu spät dran: Die Gültigkeit beginnt erst am 18. Tag nach dem Kauf. Grund ist das 14-tägige Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften, die weiteren Tage kommen für den Postweg dazu. Durch die Wartefrist soll Missbrauch verhindert werden - etwa, dass Urlauber die Vignette ein paar Tage lang benützen, dann aber vom Kauf zurücktreten und sich das Geld zurückholen.

Eine – wenn auch teurere – Alternative für Eilige war bisher die Website „Vignette-sofort.com“. Dort bot ein deutscher Anbieter gegen Aufpreis digitale Vignetten ohne Wartefrist an. Wer diese Seite anklickt, findet jetzt allerdings nur noch den Hinweis: „Entschuldigung. Leider ist unser Dienst nicht verfügbar.“ Grund ist eine einstweilige Verfügung, die die Asfinag gegen den Betreiber erwirkt hat - und die nun vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde (4 Ob 96/19z).

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