Leseförderung: Rechnungshof sieht Verbesserungsbedarf

(c) Clemens Fabry
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Stundenkürzungen sollen evaluiert werden. Ein Leseerlass ist nur schwer zu lesen. Die Schulen haben Bücher mit alter Rechtschreibung.

Der Rechnungshof (RH) sieht "hohen Verbesserungsbedarf bei der Leseförderung in den Schulen". Trotz des schlechten Abschneidens bei internationalen Studien seien Schulstunden gekürzt worden, moniert der RH in einem am Freitag veröffentlichten Bericht. Dazu komme, dass vielfach Schulbibliotheken fehlten bzw. zum Teil noch mit Büchern in der alten Rechtschreibung bestückt seien.

Für seinen Bericht prüfte der Rechnungshof in den Schuljahren 2014/15 bis 2017/18 das Bildungsministerium sowie die Länder Salzburg und Niederösterreich. Dazu sah er sich unter anderem Lehrpläne, Erlässe und die diversen nationalen und internationalen Studien zum Thema Lesen an - je nach Altersstufe fielen dabei zwischen 15 und 25 Prozent in die Risikogruppe der schlechten Leser.

Kürzungen der Schulstunden

Den schlechten Leseleistungen stellt der Rechnungshof die von Ex-Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) 2003/04 verordneten Kürzungen der Schulstunden gegenüber. Für die Prüfer waren die Auswirkungen der Kürzungen auf die Grundkompetenzen der Schüler "nicht nachvollziehbar": "Die Ergebnisse aus den internationalen Testungen ließen nach Ansicht des Rechnungshof zumindest nicht den Schluss von verbesserten Schülerleistungen zu." Deshalb empfiehlt er eine Evaluierung der Streichungen.

Statt mit mehr Schulstunden versuchte die Politik, mit einem Österreichischen Rahmenleseplan und in der Schulentwicklung das Thema Lesen anzugehen. Der Rechnungshof vermisste dabei aber "strukturierte gesamthafte Konzepte" und eine Bündelung der Aktivitäten der zahlreichen Vereine und Institutionen in diesem Bereich. Den Bildungsdirektionen wird nach dem Vorbild Salzburgs geraten, eine zentrale Ansprechperson für den Bereich Lesen zu ernennen.

Nicht zufrieden war der Rechnungshof auch mit dem vom Bildungsministerium 2017 neu herausgegebenen Grundsatzerlass Lesen. Dieser war selbst offenbar nur schwer zu lesen: Die verknappte, abstrakte Ausrichtung habe die Verständlichkeit erschwert, heißt es in dem aktuellen Prüfbericht. „Der Leseerlass sollte so formuliert sein, dass eine breit gefächerte Zielgruppe damit operativ arbeiten kann."

Bücher mit alter Rechtschreibung

Angesehen hat sich der Rechnungshof auch die Verfügbarkeit sowie die Ausstattung der Schulbibliotheken. So verfügten etwa 72 Prozent der Salzburger Volksschulen über eigene Schulbibliotheken, aber nur 46 Prozent der niederösterreichischen. In beiden Bundesländern fanden sich in diesen übrigens auch noch Bücher mit der alten Rechtschreibung. Der RH empfiehlt den Bildungsdirektionen daher, "die Schulerhalter über die pädagogische Notwendigkeit eines Bibliotheksbestands nach der neuen Rechtschreibung zu informieren".

(APA)

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