U-Kommission

Zwist um Kinderverein

Wiener Neos-Klubchef, Christoph Wiederkehr.
Wiener Neos-Klubchef, Christoph Wiederkehr.(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Prüfung eines SPÖ-nahen Vereins ist rechtlich nicht möglich. Die Neos fordern Reformen.

Wien. Der Rechnungshof (RH) hat den Stadt- bzw. SPÖ-nahen Verein Kinder- und Jugendbetreuung bereits kritisiert – einen Verein, der 2017 ungefähr 40 Millionen Euro, Geld der Stadt Wien, erhalten hat. Nun stellt sich heraus, dass die derzeit laufende Untersuchungskommission – Thema: „parteinahe Vereine“ – diesen Verein nicht prüfen darf.

Zur Erinnerung: An der Spitze des Vereins stand früher die Frau des einstigen SPÖ-Landtagspräsidenten Harry Kopietz. Einige Mitarbeiter des Vereins bekamen erstaunliche Gehaltsvorrückungen, was der RH beanstandete. Nun heißt es in einem Rechtsgutachten von Anwalt Alfred Noll (vormals Liste Pilz), die „Mittelvergabe“ an den Verein dürfe eben nicht geprüft werden. Formaler Grund: Der Verein sei kein „Förderungsempfänger“ gewesen. Sondern er habe lediglich eine Abgeltung für die Erfüllung von ausgelagerten städtischen Leistungen erhalten.

Insofern kritisierten am Freitag der Wiener Neos-Klubchef, Christoph Wiederkehr, und die frühere Krankenhaus-Nord-U-Kommissions-Leiterin, die Anwältin Elisabeth Rech, dass Wiener U-Kommissionen generell zu wenig Freiraum hätten. Was den Verein Kinder- und Jugendbetreuung anlange (dieser ist mittlerweile in eine GmbH überführt worden), so sei nicht einzusehen, warum eine Stelle, die öffentliche Aufgaben übernommen habe, nicht kontrolliert werden dürfe, so Wiederkehr.

Sodann machte Rech Vorschläge für eine Reform der U-Kommission-Regeln: Als Schiedsstelle für strittige Rechtsfragen solle künftig der Verfassungsgerichtshof einschreiten können. Ebendies ist bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen möglich und wird aktuell auch so gehandhabt – nämlich bei Festsetzung der genauen Ausschussgegenstände zum Thema FPÖ-Spesenskandal/Ibiza. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2020)

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