Schiffsunglück auf der Donau: "Sie gaben mich einfach auf"

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Im März beginnt der Prozess gegen Kapitän des Flusskreuzfahrtschiffs "Viking Sigyn“

Über neue erschütternde Details im Zusammenhang mit dem Schiffsunglück auf der Donau in Budapest im Mai 2019 mit 28 Toten hat das Onlineportal "Blikk.hu" am Freitag berichtet. So schilderte ein Überlebender, dass Matrosen eines Hilfsschiffes wegen des Öls im Wasser ihn nicht herausziehen konnten. Sie hätten ihn einfach aufgegeben.

Laut Anklageschrift gegen den Kapitän des Flusskreuzfahrtschiffs "Viking Sigyn", Jurij C., soll dieser, statt den Schiffbrüchigen zu helfen, den Weg für das ihm folgende Schwesterschiff "Viking Idun" freigemacht haben. Der Prozess gegen Jurij C. beginnt mit einer vorbereitenden Gerichtssitzung am 11. März. Jurij C. habe per Funk den Kapitän der "Viking Idun" gefragt: "Hallo Fedja, hast Du etwas gesehen? Ich glaube, ich habe ein Schiff gerammt." Dieser gab jedoch an, er habe nichts gesehen, und sei weitergefahren, habe mit großer Wahrscheinlichkeit die noch im Wasser um ihr Leben ringenden Menschen getötet, sagte er der "Blikk".

Neunjähriges Steuerverbot für Fahrzeuge

Bei dem Unglücksschiff handelte es sich um den kleinen Ausflugsdampfer "Hableany" (Nixe), der von der "Viking Sigyn" gerammt und zum Kentern gebracht wurde. An Bord befanden sich 33 südkoreanische Touristen und zwei Besatzungsmitglieder. Nur sieben Südkoreaner überlebten das Unglück. Einer der Überlebenden schilderte: "Ein Schiff kam mir zur Hilfe, wegen des Öls im Wasser rutschte meine Kleidung immer wieder den Matrosen aus ihren Händen. Da gaben sie mich einfach auf, ließen mich im Wasser wegtreiben. Zum Glück kam ein anderes Schiff, das mich rettete." "Blikk.hu" erinnerte daran, dass der Kapitän der "Viking Sigyn" drei Tage vor der Tragödie eine Wasserrettungs-Übung fehlerfrei geleitet hätte.

Die Budapester Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von neun Jahren gegen den Kapitän der "Viking Sigyn" sowie ein neunjähriges Steuerverbot für Wasserfahrzeuge. Dieses Strafmaß käme aber nur dann zum Tragen, wenn der Angeklagte bei der vorbereitenden Gerichtssitzung seine Schuld eingesteht und auf sein Recht auf eine Verhandlung verzichtet, hieß es laut Aussendung der Staatsanwaltschaft. Wenn der Angeklagte auf eine Verhandlung bestehe, könnte eine Haftstrafe von 14 Jahren verhängt werden. Ende Jänner war auch der Kapitän der "Viking Idun" unter dem Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung festgenommen worden.

(APA)

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