Arbeitsunfall

Laufverletzung war genug „traumatisch“

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Unglück wurde als Arbeitsunfall anerkannt.

Wien. Der Achillessehnenriss sei auf das bloße Laufen und nicht auf ein traumatisches Ereignis zurückzuführen. Deswegen liege kein Arbeitsunfall vor, meinte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt zum Fall eines Feuerwehrmanns. Doch sie sollte sich täuschen.

Wird ein Unglück als Arbeitsunfall anerkannt, erhält der Betroffene bessere Therapie und Sozialleistungen. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind bei typischen Feuerwehrtätigkeiten auch vom Unfallversicherungsschutz umfasst. Im aktuellen Fall verletzte sich ein Mann bei einem Leistungswettbewerb. Der Mann sprintete bei einem Staffellauf in Feuerwehrausrüstung, als er plötzlich einen Stich im Bereich der linken Ferse verspürte.

Überanstrengung reichte

Alle Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof (10 ObS 162/19z) gaben dem Feuerwehrmann Recht. Es habe sich um eine für Feuerwehrleute nicht ungewöhnliche Tätigkeit gehandelt. Und die Eigenschaft als Arbeitsunfall liege auch dann vor, wenn beim Sprinten infolge einer körperlichen Überanstrengung ein Achillessehnenriss auftrete.  (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2020)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.