Ex-Bundesheeroffizier wegen Spionage-Vorwurfs vor Gericht

Im Bild Staatsanwalt Marcus Neher (l.) und Anwalt Michael Hofer.
Im Bild Staatsanwalt Marcus Neher (l.) und Anwalt Michael Hofer. APA/BARBARA GINDL
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Ein mittlerweile 71-jähriger pensionierter Offizier soll über Jahrzehnte für den russischen Geheimdienst spioniert haben. Er muss sich ab heute in Salzburg verantworten.

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen ist am Montag am Landesgericht Salzburg der Prozess gegen einen Ex-Offizier des Österreichischen Bundesheeres wegen des Vorwurfs der Spionage gestartet. Der bisher nicht geständige 71-jährige Salzburger soll zumindest 25 Jahre lang Staats- und militärische Geheimnisse dem russischen Militärgeheimdienst preisgegeben und dafür rund 280.000 Euro kassiert haben.

Zehn Minuten nach Verhandlungsbeginn wurde die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit nach Paragraf 229 der Strafprozessordnung ausgeschlossen. Damit soll verhindert werden, dass Staatsgeheimnisse, die möglicherweise in der Verhandlung zur Sprache kommen, publik werden. Der Wahrspruch der Geschworenen werde im Verhandlungssaal öffentlich verkündet, erklärte der vorsitzende Richter. Bis 19. März sind fünf Verhandlungstage anberaumt.

Laut Anklage soll der mittlerweile pensionierte Beschuldigte von 1992 bis Ende September 2018 geheime Informationen über das Österreichische Bundesheer weitergegeben haben. Dabei sollen Waffensysteme und Aufgabenstellungen der Land- und Luftstreitkräfte im Vordergrund gestanden sein. Der Salzburger sitzt seit 30. November 2018 in Untersuchungshaft. Nach einem russischen Verdächtigen, einem Führungsoffizier, mit dem der Salzburger offenbar in Kontakt gestanden ist, wird noch gefahndet.

Ausländische Journalisten plus Polizeiaufgebot 

Das Medieninteresse war heute groß. Rund 20 Journalisten, teils aus dem Ausland, Fotografen und Kameraleute fanden sich ein. Das Polizeiaufgebot im und vor dem Gerichtsgebäude war enorm. Rund 15 uniformierte Polizisten mit Unterstützung eines Polizeihundes stellten sich bereits eine halbe Stunde vor Prozessbeginn vor dem Schwurgerichtssaal auf. Dazu kamen noch weitere Exekutivebeamte in Zivil und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.

Der Angeklagte, der einen grauen Anzug trug, wurde von Justizwachebeamten in den Saal geführt. Verteidiger Michael Hofer reichte ihm sogleich ein Glas Wasser. Es gehe seinem Mandanten nicht gut, hatte der Anwalt vor Beginn der Verhandlung vor Journalisten erklärt. Der Beschuldigte hat die ihm zur Last gelegten Vorwürfe bisher bestritten. "Er sagt, dass er zu keiner Zeit Staatsgeheimnisse oder militärische Geheimnisse verraten hat", sagte Hofer. Sein Mandant habe erklärt, er sei ein Patriot und könne aus Gewissensgründen niemals sein Land verraten.

Der Salzburger habe zwar Informationen ähnlich der Tätigkeit eines Auslandskorrespondenten weitergeben und dafür rund 220.000 Euro lukriert. Diese Informationen seien aber nicht geheim gewesen, er habe sie aus öffentlich zugänglichen Quellen geschöpft, erläuterte der Verteidiger. Ob das strafbar sei, müsse das Gericht entscheiden. Hofer erklärte weiters, er habe 400 Seiten zur Entlastung seines Mandanten bei Gericht eingebracht. Im Vorverfahren sei zudem entlastendes Material verschwunden, kritisierte Hofer. Es handle sich um einen USB-Stick, den der Beschuldigte dem russischen Führungsoffizier übergeben habe. Der sichergestellte USB-Stick könnte zur Entlastung des Angeklagten beitragen, so der Anwalt. Der Salzburger hat den Russen angeblich Anfang der 1990er-Jahre kennengelernt. Es entwickelte sich seinen Angaben zufolge eine gewisse Art von Freundschaft, die bis zur "Enttarnung" gehalten hat. Von dem Mann habe er das Geld erhalten.

Einbettung in „strukturiertes Agentennetzwerk"?

Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft dem Beschuldigten vor, "in ein strukturiertes staatliches Agentennetzwerk" eingebunden gewesen zu sein. Für seinen jahrzehntelangen Einsatz - auch über die Pensionierung hinaus - habe er rund 280.000 Euro lukriert. Konkret werden dem Oberst außer Dienst das Vergehen des Betreibens eines geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs, das Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen und das Verbrechen der vorsätzlichen Preisgabe militärischer Geheimdienste vorgeworfen. Bereits im Jahr 1987 soll es während eines Auslandseinsatzes erste Kontakte zum russischen Militärgeheimdienst "Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije" (GRU) gegeben haben.

(APA)

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