Klimaschutz

Ein EU-Klimagesetz mit Tücken

Fünf Tage vor dem Ablauf einer selbst auferlegten Frist legt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute den Entwurf des EU-Klimaschutzgesetzes vor.
Fünf Tage vor dem Ablauf einer selbst auferlegten Frist legt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute den Entwurf des EU-Klimaschutzgesetzes vor.(c) APA/AFP/ALAIN JOCARD
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Die Kommission legt ehrgeizige Vorhaben zur Emissionssenkung vor. Doch der eigentliche politische Streit mit den nationalen Regierungen findet anderswo statt.

Brüssel. Als Ursula von der Leyen Präsidentin der Europäischen Kommission wurde, versprach sie unter anderem den Entwurf für ein Europäisches Klimagesetz binnen 100 Tagen nach Amtsantritt. Fünf Tage vor Ablauf dieser selbst auferlegten Frist erfüllt sie am Mittwoch dieses Gelöbnis. Schlanke elf Artikel lang ist dieser Vorschlag einer EU-Verordnung, welche den Rahmen für die Erreichung der oft beschworenen Klimaneutralität vorgeben soll. Bis zum Jahr 2050 möchte die Union bekanntlich nach dem Willen der Kommission, des Europaparlaments und (mit Ausnahme Polens) der nationalen Regierungen unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Im Lichte dieses Europäischen Klimagesetzes, über welches die Regierungen und das Parlament befinden müssen, werden alle klimarelevanten europäischen Vorschriften zu novellieren sein: von den Energieeffizienzvorschriften für Gebäude und elektrische Haushaltsgeräte über die Abgasnormen von Kraftfahrzeugen bis hin zum System für den Handel mit Emissionsberechtigungen.

EU soll ab 2050 CO2 netto reduzieren

Doch nicht nur das. Von der Leyen will mit ihrem Vorschlag, der seit Tagen von ihrer Équipe in Brüssel an die Medien durchgesteckt wird, noch weiter gehen. Sobald die Klimaneutralität im Jahre 2050 erreicht ist, solle die Union nach und nach das bereits in der Erdatmosphäre vorhandene Kohlendioxid binden. Ab dann soll die EU nicht nur aufhören, zum Treibhausgaseffekt beizutragen, sondern ihn auch verringern.

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