Epidemie

29 bestätigte Coronavirus-Infektionen in Österreich

Entwarnung gab es für die Mitarbeiter einer großen Wiener Anwaltskanzlei: Nach drei positiven Tests sind alle weiteren Abstriche bei den rund 300 Mitarbeitern negativ ausgefallen.

Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 in Österreich ist auch am Mittwoch gestiegen. Stand 17.45 Uhr waren 29 Personen betroffen. Insgesamt wurden 3138 Testungen durchgeführt, hieß es seitens des Gesundheitsministeriums. Das Arbeitsministerium lockerte indes die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften, insbesondere für Personal von Krankenhäusern und Laboren.

Neu hinzugekommen sind seit Mittwochfrüh ein vierter bestätigter Fall in der Steiermark und dritter in Salzburg. In der Steiermark handelt es sich um einen 49-Jährigen aus dem Bezirk Weiz. Sein Krankheitsverlauf sei mild. Wo er sich angesteckt haben könnte, sei bisher noch unklar, hieß es Mittwochnachmittag. In Salzburg wurde eine 44-jährige Urlauberin aus Köln in der Gemeinde Untertauern (Pongau) positiv auf Sars-CoV-2 getestet und unter Quarantäne gestellt worden.

Justizministerium prüfte nach Fällen in Kanzlei

Entwarnung gab es in Wien: Nachdem in einer Anwaltskanzlei drei Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, waren die restlichen Abstriche negativ. Damit ist die Testung aller knapp 300 Mitarbeiter abgeschlossen. Noch unklar ist, wer der Auslöser der Infektionskette war. Diese wurde nicht vom schwer erkrankten Anwalt ausgelöst. Die drei Infektionen in der Kanzlei - betroffen sind zwei Anwälte und eine junge Juristin, die mittlerweile als Rechtspraktikantin dem Landesgericht für Strafsachen zugeteilt ist - befinden sich weiterhin in häuslicher Quarantäne, teilte die Kanzlei am Mittwoch mit.

Nachdem der Fall der an Covid-19 erkrankten Juristin bekannt geworden ist, wurde auch vonseiten des Justizministeriums umfassende Untersuchungen eingeleitet. "Es gibt keine weiteren Anhaltspunkte zu weiteren Ansteckungen", sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nach dem Ministerrat. Bereits im Vorfeld wurde per Erlass zur Verhinderung der Einschleppung von Infektionskrankheiten Präventivmaßnahmen ergriffen. So sind in Gefängnissen etwa bis auf weitere keine Tischbesuche mehr möglich.

Änderungen beim Arbeitsrecht

Das Arbeitsministerium lockerte indes wegen des neuartigen Coronavirus per Erlass die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften, insbesondere für Personal von Krankenhäusern und Laboren. Auch die Mitarbeiter an den Telefonhotlines können demnach die Höchstarbeitszeiten über- und die Ruhezeiten unterschreiten. "Wir erleichtern notwendige Abweichungen bei Arbeitszeitregelungen", teilte die zuständige Ministerin Christine Aschbacher (ÖVP) mit.

Aber auch an Kurzarbeit wurde angedacht: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) führte am Vormittag ein Gespräch mit den Sozialpartnern. "Wir stehen als Regierung zur Verfügung, das System Kurzarbeit anzubieten, wo es notwendig ist und wo es Sinn macht", sagte er nach dem Treffen. Es gäbe "in Österreich keinen Grund zur Verunsicherung". "Wir sind auf alle Szenarien, die uns drohen könnten, gut vorbereitet", meinte Kurz. Für Unternehmen soll es aber Richtlinien geben, um im Falle eines Ansteckungsfalles vorbereitet zu sein.

Betrieben, die vom Coronavirus und dessen Folgen betroffen sind, soll eine Kreditgarantie von zehn Millionen Euro helfen, kündigte Kurz Überbrückungsmaßnahmen des Wirtschaftsministeriums an. Es herrsche aber nur eine "punktuelle" Betroffenheit, das Wirtschaftswachstum würde wegen SARS-CoV-2 um rund 0,1 Prozent sinken, zitierte Kurz Wirtschaftsforscher.

(APA)

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