Tabakgesetz in Kraft: Die Schonfrist ist zu Ende

Tabakgesetz Kraft Schonfrist Ende
Tabakgesetz Kraft Schonfrist Ende(c) APA (HERBERT P. OCZERET)
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Die Übergangsfrist für Umbauarbeiten und Sondergenehmigungen ist vorbei: Das Rauchen ist nur noch in Lokalen erlaubt, die kleiner als 50 Quadratmeter sind oder ein abgetrenntes Raucherzimmer haben.

Die Schonfrist für Raucher und Wirte ist vorbei: Die Übergangsfrist für Umbauarbeiten und Sondergenehmigungen endete mit 30. Juni. Seit heute, Donnerstag, dürfen Gastronomen Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Nicht nur säumige Lokalbetreiber, auch Gäste die verbotenerweise zur Zigarette greifen, werden bestraft.

Bisher sah die mit Jänner 2009 in Kraft getretene Tabaknovelle eine Schonfrist bei Umbauten vor. Auch Wirte, die bau-, denkmalschutzrechtliche oder feuerpolizeilichen Ausschlussgründe für Renovierungen anmeldeten, hatte bis Ende Juni Zeit diese zu beweisen.

Bei Verstößen drohen Gastronomen Strafen bis zu 10.000 Euro, Gäste können mit bis zu 1000 Euro belangt werden. Laut Umfragen der Wirtschaftskammer soll in zwei Dritteln der rund 70.000 heimischen Lokale das Rauchen erlaubt bleiben.

(APA)

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