Der Inlands-geheimdienst stuft Teile der größten Oppositionspartei Deutschlands als erwiesen „rechtsextrem“ ein.
Berlin. Es begann im ostdeutschen Arnstadt: Dort, genauer in der Stadthalle, haben Vertreter der AfD am 14. März 2015 die sogenannte Erfurter Resolution unterzeichnet. Angeblich soll Verleger Götz Kubitschek, ein Vordenker der Neuen Rechten, die Resolution mitentworfen haben. Das Treffen in Arnstadt markierte jedenfalls die Geburtsstunde des „Flügels“ in der AfD, die Resolution ist so etwas wie dessen Gründungsurkunde.
Fast auf den Tag genau fünf Jahre später ist die Rechts-außen-Gruppierung um den Thüringer Björn Höcke ein Fall für den Verfassungsschutz. Schon seit Anfang 2019 hegte die Behörde den Verdacht, es könnte sich beim Flügel um eine sogenannte rechtsextreme Bestrebung handeln. Aus dem Verdacht wurde „Gewissheit“, er ist „erwiesen“, wie der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, am Donnerstag erklärte.