Coronavirus

Verbraucher­schützer rät, Reisen jetzt nicht zu bezahlen

Eine AUA-Maschine bei der Landung am Montag in Frankfurt
Eine AUA-Maschine bei der Landung am Montag in Frankfurt(c) REUTERS (KAI PFAFFENBACH)
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Für Reisen, die man für die nächsten Wochen gebucht hat und die nun ungewiss sind, sollte man im Moment lieber keine Zahlung leisten, empfiehlt Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein.

Die Coronavirus-Pandemie hat den Reiseverkehr weitgehend zum Erliegen gebracht. Erste Unternehmen aus der Reisebranche haben Staatshilfe beantragt. Dennoch sei zu befürchten, dass es dort zu  Insolvenzen kommen wird, warnt der Verbraucherschutzverein VSV in einer Aussendung.

"Wer jetzt für eine noch ungewisse Reise, die in einigen Wochen stattfinden sollte, den Reisepreis bezahlt, geht die Gefahr ein, dass es weder die Reise noch Geld zurück gibt,“ gibt VSV-Obmann Peter Kolba zu bedenken. Vor allem betrifft das "Nur-Flug-Buchungen“, für die es keinen Insolvenzschutz gibt. „Pauschalreiseveranstalter sollten gegen eine Insolvenz ausreichend abgesichert sein, doch das Chaos um Thomas Cook in Deutschland lässt auch daran zweifeln“, so Kolba.

„Unsicherheitseinrede“ nützen

Der VSV verweist daher darauf, dass es im österreichischen wie auch im deutschen Recht die sogenannte "Unsicherheitseinrede" gibt. Auch wenn man zur Vorleistung vertraglich verpflichtet ist, kann man die eigene Leistung zurückhalten, wenn unsicher ist, dass die Gegenleistung erbracht wird.

"Wir stellen auf www.verbraucherschutzverein.at/Reisestorno-Corona-Virus einen Musterbrief bereit, mit dem man den Vertragspartnern diese Unsicherheitseinrede entgegenhalten kann“, sagt Kolba. "Doch Achtung: In der Regel hat man Kreditkartenzahlung oder Lastschrift vereinbart. Da kann sich das Reiseunternehmen bei Fälligkeit den Reisepreis einfach holen“, warnt er. Daher müsse man seiner Bank oder Kreditkartenorganisation (eingeschrieben mit Rückschein) ebenfalls mitteilen, dass man den Betrag zurückbehält und das Geld keinesfalls ausbezahlt werden darf. (cka)

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