Coronavirus

ÖGB und AK: Sonderbetreuungszeit muss ausgeweitet werden

Corona Virus. Homeoffice. Viele Firmen lassen ihre Mitarbeiter in der Zeit der Corona Krise die Bueroarbeit zu Hause erl
Corona Virus. Homeoffice. Viele Firmen lassen ihre Mitarbeiter in der Zeit der Corona Krise die Bueroarbeit zu Hause erlimago images/Lichtgut
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Wie geht es weiter nach dem Ablauf der dreiwöchigen Sonderbetreuungszeit in der Coronakrise? Die Arbeitnehmervertreter fordern Rechtssicherheit für betroffene Eltern.

Die derzeitige Regelung der sogenannten Sonderbetreuungszeit für betreuungspflichtige Kinder in der Corona-Krise ist für Gewerkschaft und Arbeiterkammer (AK) unzureichend: Es brauche "dringend" eine Verlängerung bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs an Schulen und Kindergärten, einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer und eine Kostenübernahme durch den Bund, verlangten Vertreter des Gewerkschaftsbunds (ÖGB) und der AK in einer Aussendung am Dienstag.

Der derzeitigen Regelung entsprechend haben zwar Arbeitgeber Anspruch auf Vergütung eines Drittels des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund. Einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, die Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen, gibt es bis dato aber nicht.

Anderl: Regierung muss Sicherheit geben

"Der Großteil der Eltern, in erster Linie Frauen, müssen aktuell einerseits weiter ihrer Arbeit nachgehen und gleichzeitig zuhause Kinder betreuen und Bildungsarbeit leisten", argumentierte ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann. Die Mehrfachbelastung von Haushalt, Kinderbetreuung und Arbeit auf oft engstem Raum unter einen Hut zu bekommen, führe zu Überforderung, Stress und schwierigen Belastungssituationen. Die Krise dürfe nicht auf dem Rücken der Frauen ausgetragen werden.

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AK-Präsidentin Renate Anderl zufolge würden sich viele Eltern fragen, was sie nach den drei Wochen nach Ablauf der Sonderbetreuungszeit machen sollen. Die Bundesregierung müsse den Menschen jetzt Sicherheit geben und die Sonderbetreuungszeit ausweiten, mit einem Rechtsanspruch versehen und die Kosten übernehmen, sagte Anderl.

(APA)

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