Ansteckungsgefahr

Popsänger R. Kelly muss auch in Coronakrise im Gefängnis bleiben

R Kelly Appears In Court in Chicago For Status Hearing
R Kelly Appears In Court in Chicago For Status Hearing(c) Getty Images (Pool)
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Der Sänger hatte Antrag auf Entlassung gestellt, da er Angst vor Ansteckung mit dem Virus hat.

Der frühere Pop-Superstar R. Kelly (53) wird wegen der Coronaviruspandemie nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Einen entsprechenden Antrag, den der Musiker über seine Anwälte eingereicht hatte, lehnte eine Richterin in New York am Dienstag ab.

Sie verstehe, dass Kelly Sorge vor einer Ansteckung mit dem Virus habe, schrieb Richterin Ann Donnelly in der Begründung. Der Sänger habe aber keine ausreichenden Gründe für eine Entlassung vorgelegt. In dem Gefängnis in Chicago, wo Kelly derzeit einsitzt, gebe es noch keine bestätigten Fälle von Covid-19, zudem habe die Anstalt umfangreiche Schutzmaßnahmen eingeführt.

Der Sänger ("I Believe I Can Fly") ist seit vergangenem Sommer in Haft. In Chicago sowie in New York und Minnesota liegen lange Anklageschriften gegen Kelly vor - unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Der Musiker beteuert seine Unschuld. Die ersten Prozesse sollten eigentlich noch dieses Jahr starten. Ob der Zeitplan angesichts der Coronakrise eingehalten werden kann, ist fraglich.

(APA/dpa)

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"Diejenigen, die jetzt eingesperrt sind, können vor der anstehenden Gefängnis-Epidemie nicht geschützt werden“, schrieb er in einem Brief an den zuständigen Richter.

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