Politischer Herbst

Wahl in Wien am 11. Oktober (fast) fix – Graz, Bregenz überlegen noch

APA/HERBERT PFARRHOFER
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Zum letztmöglichen Termin soll der Urnengang der Bundeshauptstadt erfolgen – außer Corona macht die Pläne zunichte.

Das, was worüber die „Presse“ schon mehrfach geschrieben hat, ist seit Mittwoch nun offiziell. Die Wiener Wahl wird am 11. Oktober stattfinden. Einen kleinen Unsicherheitsfaktor namens Corona gibt es freilich noch.

Für die wegen der Coronakrise ausgesetzten Regionalwahlen in Vorarlberg und der Steiermark gibt es noch hingegen noch keine (Ersatz)Termine. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, heißt es aus Vorarlberg und der Steiermark.

Wien. Wien wählt also am 11. Oktober einen neuen Landtag und Gemeinderat. Auf diesen Termin habe man sich in der Stadtregierung prinzipiell geeinigt, sagte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Mittwoch in einer Pressekonferenz auf eine entsprechende Journalistenfrage: „Der letztmögliche Termin ist der geeignete - und das ist der 11. Oktober.“

Ludwig wies darauf hin, dass der Termin freilich im Hinblick auf die Coronakrise einer gewissen Rest-Unsicherheit unterliegt. Wenn das Virus eine Wahl zu diesem Zeitpunkt absolut nicht ermöglichen würde, „wird man das neu diskutieren müssen“, so der Stadtchef. Anzeichen dafür gebe es derzeit allerdings nicht.

Auch in Südkorea habe sich gerade gezeigt, dass Wahlen trotz Corona unter strengen Sicherheitsvorkehrungen abgehalten werden könnten, spielte er auf die dort eben abgehaltene Parlamentswahl an. „Es müsste schon sehr gute Gründe geben, dass man vom Wahltermin 11. Oktober abweicht , sagte Ludwig.

Immer wieder war spekuliert worden, ob die Wiener Gemeinderats- und Landtagswahl, bei der immer auch die Bezirksvertretungen gewählt werden, nicht schon frühzeitig vor dem Sommer abgehalten werden könnten. Diesen Mutmaßungen war der Bürgermeister wiederholt entgegengetreten. Er hatte mehrfach bekräftigt, erst im Herbst wählen zu wollen.

Steiermark. Die Zeitfenster für die Steiermark-Wahlen lassen sich laut Wahlabteilungsleiter Wolfgang Wlattnig bereits eingrenzen. Dort wurde nach einem Vorwahltag am 13. März der eigentliche Haupttermin vom 22.März formal ausgesetzt. Ein Gesetz wurde beschlossen, mit dem dieser Wahltag nun innerhalb von sechs Monaten neu ausgeschrieben werden muss.

Damit komme nun laut Wlattnig unter anderem der 5. Juli als Wahltag infrage. Dann müsste aber schon Ende Mai die Entscheidung für diesen Tag getroffen werden, um den Gemeinden etwa einen Monat Vorlaufzeit einzuräumen. „Der Termin ist also denkbar, aber nicht optimal“, sagte der Leiter. Denn die konstituierenden Sitzungen der Gemeinderäte würden in die Sommer- und damit in die Urlaubsmonate fallen. Selbst wenn heuer Urlaub im Ausland nicht möglich sein sollte, wäre der 5. Juli als Wahltag also nicht ideal.

Zweite Variante wäre eine Wahl im September oder Oktober, konkret ab 13. September, so Wlattnig. Bis Ende September muss laut dem neuen Gesetz jedenfalls der neue Wahltag beschlossen sein, der könnte dann etwa ein Monat nach dieser Frist auch noch gut stattfinden. Viel länger wolle man den Rahmen aber nicht ausreizen, meinte der Wahlabteilungsleiter.

Nicht ausgeschlossen sei derzeit auch noch eine dritte Variante, nämlich dass die Wahl komplett wiederholt werden muss: Kann innerhalb von sechs Monaten kein neuer Termin festgesetzt werden, muss der komplette Wahlgang samt Vorwahltag, Wahlkarten und Listen neu ausgetragen werden. Das könnte man dann natürlich etwa im März 2021 machen.

Vorarlberg. Die Vorarlberger Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen waren am 15. März angesetzt gewesen, auch sie wurden aber aufgrund von Coronavirus wenige Tage vor dem Urnengang abgesagt. Wann die Wahlen nachgeholt werden, sei noch nicht abschätzbar, hieß es aus dem Büro des Landeshauptmanns.

Die Verschiebung der Wahlen ist durch die Vorarlberger Landesverfassung gedeckt. „Bei außerordentlichen Verhältnissen, welche die Durchführung fälliger Gemeindevertretungswahlen unmöglich machen, können die Wahlen bis zu neun Monaten nach Beendigung dieser Verhältnisse durchgeführt werden“, heißt es im Artikel 14, Absatz 3. Der Landesverfassung würde es entsprechen, wenn nicht im Herbst, sondern erst 2021 gewählt würde. (APA/red.).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2020)

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