Betreuungsangebot

Wiener Kindergärten: Stufenplan für Betreuung ab Anfang Mai

Ab 4. Mai will die Stadt Wien die Betreuung in den Kindergärten "stufenweise" öffnen.
Ab 4. Mai will die Stadt Wien die Betreuung in den Kindergärten "stufenweise" öffnen.(c) APA/AFP/CHRISTOF STACHE (CHRISTOF STACHE)
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Nach anhaltender Kritik von Eltern und Pädagogen legt die Stadt Wien nun einen Plan für die schrittweise Öffnung der öffentlichen Kindergärten vor. Ab Anfang Mai soll die Betreuung „stufenweise“ hochgefahren werden, heißt es in einer Aussendung.

Das schrittweise Hochfahren des öffentlichen Lebens hat nach den Osterferien zu einem stetigen Anstieg des Betreuungsbedarfs von Kindern in den Wiener Kindergärten geführt. Nach wochenlang unklaren Regelungen und zahlreichen Appellen von Eltern und Pädagogen hat die Stadt Wien nun einen stufenweisen Plan vorgelegt: Ab Anfang Mai (konkret ab 4. des Monats) soll die Öffnung der Kindergärten ermöglicht werden.

Während der noch bis 30. April geltenden Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung „können alle berufstätigen Eltern – unabhängig davon, wo und wie die Arbeit stattfindet – ihre Kinder in den Kindergarten bringen“ heißt es in der Aussendung. Zur besseren Planbarkeit werden Eltern gebeten, ihren Kindergarten rechtzeitig über den Bedarf zu informieren. Die Öffnungszeiten würden dann „bedarfsorientiert gestaltet“. Das Angebot soll auch weiterhin für alle Familien gelten, „die mit großen Belastungen konfrontiert sind“ sowie für Alleinerzieher, wie die Abteilungsleiterin der Stadt Wien-Kindergärten, Daniela Cochlar, in dem Schreiben betont.

Das zuvor nötige Vorbringen einer Bestätigung der „systemrelevanten“ beruflichen Tätigkeit der Eltern - die bei Betroffenen massive Kritik ausgelöst hatte - sei damit „ab sofort nichtig“, heißt es aus dem Büro des Wiener Bildungsstadtrats Jürgen Czernohorszky auf „Presse“-Anfrage.

Ab 4. Mai werde dann der nächste Schritt gesetzt: Zusätzlich zu Kindern von berufstätigen Eltern, Alleinerziehern und Familien in Überlastungssituationen können dann auch Kinder im letzten Kindergartenjahr, Kinder im vorletzten Kindergartenjahr mit Sprachförderbedarf sowie Kinder, „die als einziges Kind in einem Haushalt leben“, Betreuung in Anspruch nehmen. Wichtig sei aber, dass „kein Kind den Platz verliert“, wenn es zu Hause bleibe. „Die Besuchspflicht im letzten Kindergartenjahr bleibt bis auf weiteres ausgesetzt“, heißt es.

Kleinere Gruppen, mehr Hygiene

„Eltern haben in den letzten Wochen viel Durchhaltevermögen und Engagement an den Tag gelegt, um ihre Kinder weitgehend alleine zu betreuen“, wird Czernohorszky in der Aussendung zitiert. „Nach Wochen der physischen und sozialen Distanzierung ist es nun wichtig, den Druck aus den Familien zu nehmen und Kindern wieder Sozialkontakte und elementare Bildung zu ermöglichen. Und Eltern brauchen Entlastung, um ihrer Berufstätigkeit angemessen nachgehen zu können.“

Trotz der steigenden Kinderzahlen soll in den Kindergärten auf möglichst überschaubare Gruppen und besonders auf die Einhaltung der Hygiene geachtet werden: „Die Gruppen werden von Standort zu Standort sicher unterschiedlich groß sein, und dort, wo es möglich ist, können sie auch geteilt werden“, sagt Cochlar.

Genau eingehalten sollen auch die derzeit schon geltenden Hygienemaßnahmen, wie regelmäßige Desinfektion von Flächen, Lüften und die Einhaltung von Abständen, soweit es möglich ist. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist nicht verpflichtend, aber auf freiwilliger Basis möglich. Die Forderung nach einem durchsichtigen Visier für Mitarbeiter, wie am Mittwoch von Raphaela Keller, Obfrau des Berufsverbands der Kidnergarten- und HortpädagogInnen, in der „Presse“ gefordert, ist der Aussendung zufolge jedoch kein Thema.

(Red.)

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