Aufenthaltsrecht

Scheinehe auch, wenn man nicht bestraft wird

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Symbolbild.(c) www.imago-images.de
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Ein Nigerianer habe sich seine Rot-Weiß-Rot-Karte erschlichen, befanden die Gerichte.

Wien. Es könne sich bei seiner Beziehung um keine Scheinehe handeln, argumentierte der Mann. Nicht nur, dass es sich um eine „richtige und glückliche Ehe“ handle und er sich auch um die von seiner Frau in die Partnerschaft eingebrachten Kinder kümmere. Auch sei ein strafgerichtliches Verfahren gegen ihn wegen Eingehens einer Aufenthaltsehe eingestellt worden. Doch mit diesen Argumenten konnte ein Afrikaner im Streit um die von ihm gewünschte Rot-Weiß-Rot–Karte den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nicht überzeugen.

Im Jahr 2016 hatte der Nigerianer in seiner Heimat eine Landsfrau geheiratet. Sie verfügt über eine Rot-Weiß-Rot-Karte und darf sich in Österreich aufhalten. Auch der Mann wollte nun eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten und er bekam sie dank der Ehe zunächst auch. Als sie ihm später wieder verwehrt wurde, ging er vor Gericht.

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