Uniklinik Linz entlässt Arzt, der OP verließ, um Privatpatienten zu behandeln

Der Schritt war laut ärztlichem Leiter der Uniklinik "unumgänglich“. Der Oberarzt hatte an seinen Assistenzarzt übergeben, um einen Termin mit einem Privatpatienten wahrzunehmen.

Ein Oberarzt, der offenbar im Linzer Kepler Uniklinikum (KUK) während einer heiklen Operation das Spital verlassen und die OP an einen Assistenzarzt übergeben haben soll, ist am Montag entlassen worden. Der 77-jährige Patient starb. Dem Mediziner drohen außer den dienst-, auch straf- und standesrechtliche Konsequenzen.

Interne Ermittlungen hätten "die Verdachtsmomente hinsichtlich der Verletzung der Dienstpflicht verdichtet", womit die Entlassung "unumgänglich war", meinte der ärztliche Leiter des KUK, Ferdinand Waldenberger in einer Aussendung. Zudem hat er für "eine rechtliche Beurteilung" alle Unterlagen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Im Raum stehen der Verdacht der fahrlässigen Tötung mit einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft oder gar der grob fahrlässigen Tötung (bis zu drei Jahre). Auch Konsequenzen durch die Ärztekammer - Stichwort Berufsverbot - könnte es geben, so der ärztliche Leiter.

Hinterwandinfarkt während des Eingriffs

Am Dienstag war der 77-jährige Patient wegen eines Aortarisses mit dem Rettungshubschrauber ins KUK eingeliefert und operiert worden. Der Oberarzt, der den Eingriff leitete, soll während einer noch kritischen Phase der Operation an einen Assistenzarzt übergeben haben, um in seine Privatordination zu gehen. Nach Schwierigkeiten bei der OP starb der Mann laut einer Obduktion an einem Hinterwandinfarkt, den er während des Eingriffs erlitten hatte.

Die Stadt Linz teilte am Montag mit, dass auch die Sanitäre Aufsicht der Stadt im Fall des Mediziners prüfe. Für Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) steht auch die Frage der Privatpraxen von Spitalsärzten im Fokus. Der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, kritisierte ebenfalls einen saloppen Umgang mit Privatordinationen von Spitalsärzten: Er nannte es in der "ZiB2" am Sonntag eine "Todsünde in einem öffentlich-rechtlichen solidarischen Gesundheitswesen", wenn man "seine Verpflichtung, die man für einen bestimmten Patienten hat, zur Seite schiebt und das Krankenhaus verlässt, um im privaten Bereich weiterzuarbeiten".

(APA)

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