Erlass ausgelaufen

Rückkehr der Kindergartenpflicht für Fünfjährige

FRANCE - COVID-19 / REOPENING OF PRIMARY SCHOOLS FOR THE FIRST DAY OF DECONFINEMENT Manon and Axel are the only childre
FRANCE - COVID-19 / REOPENING OF PRIMARY SCHOOLS FOR THE FIRST DAY OF DECONFINEMENT Manon and Axel are the only childreimago images/Hans Lucas
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Kinder, die im Herbst schulpflichtig werden, sind seit Montag auch wieder dazu verpflichtet, in den Kindergarten zu gehen. Für manche Eltern kommt die Information überraschend. Im Bildungsministerium verweist man auf die Betreiber.

Die Coronakrise hat sich in manchen Politikfeldern auch zu einer der fehlenden Aufmerksamkeit entwickelt. Besonders deutlich wurde das in der Frage der Kindergärten, die in der dichten Themenlage der letzten Wochen neben Schul- und Unischließungen kaum durchdrangen. Provoziert hat das unter anderem ein Föderalismus-Dilemma: Da das Bildungsministerium den rund heimischen 4600 Kindergärten, die laut Verfassung in Länderkompetenz fallen, keine zentralen Vorgaben machen konnte, gab es für rund 300.000 betroffene Kinder lange recht unterschiedliche Regelungen zu Hygienestandards, Mindestabstand, Betreuungsanspruch oder Erstattung des Elterngeldes.

Seit Beginn dieser Woche ist der Ärger ob fehlender politischer Aufmerksamkeit bei manchen Betroffenen erneut gewachsen: Denn seit Montag gilt nun das verpflichtende Kindergartenjahr wieder, nachdem ein entsprechender Erlass des Gesundheitsministeriums Ende vergangener Woche ausgelaufen war. Alle Kinder, die vor dem 1. September des Vorjahres fünf Jahre alt waren, sind nun wieder dazu verpflichtet, mindestens 20 Stunden pro Woche in den Kindergarten zu gehen. 

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