Lockerung

Doch kein Mindestabstand für Ferienlager und Feriencamps

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Symbolbild.(c) imago images / Arnulf Hettrich
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Nach Kritik an einem „realitätsfernen“ Leitfaden für Ferienlager einigte man sich auf Lockerungen. Ab Montag fällt zudem die generelle Maskenpflicht.

Wien. Neuigkeiten gibt es zum Leitfaden, der die Ferienlager und Feriencamps für Kinder im Sommer regeln soll: Nach Gesprächen zwischen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Jugendministerin Christine Aschbacher (ÖVP) wurde aus der Verordnung, die ab Montag gilt, die zuvor geplante Abstandsregel gestrichen. Das teilten die beiden Minister am Sonntag mit.

Analog zur aktuellen Situation in den Schulen muss damit nun auch in Kleingruppen während der Sommerlager kein Mindestabstand eingehalten und kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Pro Kleingruppe sind höchstens 20 Teilnehmer erlaubt. Betreuer sind in diese Höchstzahl jedoch nicht einzurechnen.

Damit haben die zuständigen Ministerien nun auf die zuletzt heftige Kritik seitens der Jugend- und Sportorganisationen reagiert („Die Presse“ berichtete). Denn der auf der Lockerungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums basierende Leitfaden des Familienministeriums hatte zunächst für Feriencamps von Sport-, Jugend- und Kinderorganisationen einen Mindestabstand von einem Meter vorgeschrieben, bei Übernachtungen in Gemeinschaftsschlafräumen gar 1,5 Meter.

Kritik sei „gehört“ worden

Ob der Lockerungen zeigt sich Isabella Steger, Vorsitzende der rund 50 Organisationen umfassende Bundesjugendvertretung (BVJ) gegenüber der „Presse“ erleichtert: „Ich finde das super“, sagt sie. „Wir sind sehr erfreut, dass die Abstandsregel gefallen ist und wir mit unserer Kritik gehört worden sind.“

Steger hatte den Leitfaden zuletzt als „realitätsfern“ kritisiert. Die Lockerungen seien „begrüßenswert“, doch bedaure sie gleichzeitig, dass diese „so spät“ erfolgten, „weil viele Camps schon abgesagt worden sind.“

Weitere Lockerungen ab heute

Mit der „Lockerungsverordnung“ gibt es ab Montag auch in vielen anderen Bereichen Neuerungen: Die Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich sowie bei Dienstleistern, bei denen der Mindestabstand unterschritten wird.

Im Handel fallen die Masken ebenfalls. Weiter einzuhalten ist aber allgemein ein Abstand von mindestens einem Meter für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Auch Gäste brauchen in der Gastronomie keine Maske mehr. Zudem fällt die Beschränkung auf vier Personen pro Tisch, die Sperrstunde wird auf 1 Uhr verlängert – Einschränkungen für Wellness- und Fitnessbereiche bleiben aber aufrecht. (juwe)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2020)

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