Weitere drei Millionen Euro Sondermedienförderung beschlossen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Mit der Förderung sollen Wochenzeitungen, Zeitschriften, Regionalzeitungen und Onlinezeitungen bzw. -zeitschriften unterstützt werden.

Der Ministerrat hat am Dienstag weitere drei Millionen Euro Sondermedienförderung beschlossen. Mit der Förderung sollen Wochenzeitungen, Zeitschriften, Regionalzeitungen und Onlinezeitungen bzw. -zeitschriften 2020 einmalig unterstützt werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern. In Summe beträgt die Sondermedienförderung wegen der Coronakrise somit 35,6 Millionen Euro. 

Im Ministratsvortrag wird betont, dass Anrechnungsbestimmungen und Maximalgrenzen pro Medieninhaber und pro Medienverbund gewährleisten sollen, "dass durch diese Förderung jene Medien unterstützt werden, die einen großen Beitrag zu regionaler und fach-sowie interessensspezifischer Vielfalt leisten, bisher jedoch nicht oder unterproportional von den gesetzten Hilfspaketen unterstützt wurden".

Die Förderung wurde Anfang Juni von Gerald Fleischmann, Medienbeauftragter im Kanzleramt, als Sonderförderung für Regionalmedien angekündigt. Basis der zusätzlichen Förderung für Regionalzeitungen ist laut Fleischmann neuerlich das Presseförderungsgesetz. Die Höhe des Förderbetrags soll sich laut einer Aussendung nach den Personalkosten richten, die den Medieninhabern von März bis Juni 2020 für inhaltliche Gestaltung, Herstellung und Vertrieb entstanden sind. 

Ergänzung des Medienhilfspakets

Die Unterstützungsmaßnahmen ergänzen das Medienhilfspaket. Dazu gehören eine Sonderförderung für Tageszeitungen in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro und die Erhöhung der Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen um rund 5,8 Millionen Euro auf rund 9,7 Millionen Euro.

Im Bereich des kommerziellen Privatrundfunks wurden zusätzlich 15 Millionen Euro und für den nichtkommerziellen Privatrundfunk zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Für die Grünen strich Mediensprecherin Eva Blimlinger hervor, dass damit auch erstmals auch Onlinemedien wie Dossier und Mosaik gefördert werden sollen. Voraussetzung ist demnach ein von den Lesern geleisteter Umsatz von zumindest 15.000 und maximal 100.000 Euro.

(APA)

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