Urteil

Messerstiche: 16 Jahre Haft für Mordversuch in Vorarlberg

Der 67-Jährige versuchte nach Ansicht des Schwurgerichts, seine Ehefrau mit Messerstichen zu töten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen Mordversuchs an seiner Ehefrau ist ein 67 Jahre alter Pensionist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte die 58-Jährige im Juni vergangenen Jahres im Schlaf mit einem Messer attackiert und gewürgt. Er selbst erlitt ebenfalls schwere Verletzungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Als die Polizeibeamten in der Tatnacht am Tatort in Lauterach (Bezirk Bregenz) eintrafen, fanden sie die schwer verletzte Frau bei einer Nachbarin, den heute 67-jährigen Mann ebenfalls schwer verletzt in der Wohnung des Ehepaares auf dem Bett. Er hatte viel Blut verloren und überlebte nur knapp.

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann, der seit längerem als wesensverändert aufgefallen war, seiner Frau im Schlaf zweimal mit einem Küchenmesser mit 17 Zentimeter langer Klinge in den Hals gestochen und sie auch gewürgt hatte. Dem Opfer gelang es, ihm das Messer abzunehmen und sich zu wehren, es kam zu einem Gerangel mit wechselseitigen Verletzungen. Schließlich rettete sich die Frau in eine Nachbarwohnung.

„Grenzfall“ der Zurechnungsfähigkeit

Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte dem Angeklagten eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, sagte aber auch, dass der Mann zum Tatzeitpunkt dennoch wusste, was er tat. Haller sprach von einem "Grenzfall", eine schwere psychische Störung könne nicht nachgewiesen werden.

Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl überlebte die Frau durch Zufall - wenige Zentimeter daneben hätten die Messerstiche große Gefäße durchtrennt. Ob sich der Mann seine zum Teil lebensgefährlichen Verletzungen selbst zufügte, ließ sich nicht mit Sicherheit sagen. Zumindest bei Verletzungen, die er am Hals erlitt, "ist es aber wahrscheinlich der Fall", so Rabl.

Der Angeklagte bestritt, dass er seine Frau, mit der er fast 40 Jahre verheiratet war, töten habe wollen. Er habe sie "ein bisschen stechen" wollen, "um sie zu erschrecken." Die Ehe habe nicht mehr gut funktioniert.

Die Geschworenen kamen nach mehrstündiger Beratung einstimmig zum Ergebnis, dass der Mann in der Tatnacht einen Mordversuch beging. Dem Opfer wurden 10.000 Euro Entschädigung zugesprochen.

(APA)

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