Frist versäumt

Verstauchung hindert nicht zu denken

Symbolbild.
Symbolbild.(c) imago images/Panthermedia (AndreyPopov via www.imago-images)
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Mongolischer Staatsbürger gab Fußverletzung als Grund an, warum er eine Rechtsmittelfrist versäumt hatte. Sein Versehen war aber mehr als nur geringfügig.

Wien. Er habe das Schriftstück in seiner Jackentasche vergessen, nachdem er es von der Post behoben hatte, erklärte ein junger Mann. Deswegen habe er die Rechtsmittelfrist versäumt. Für den Betroffenen war das nicht unerheblich: Denn es ging um einen Bescheid, mit dem die Behörde den Antrag des mongolischen Staatsbürgers abgewiesen hatte. Er wollte einen Aufenthaltstitel als Schüler erhalten, die Behörde war der Landeshauptmann von Wien, also Bürgermeister Michael Ludwig.

Nun forderte der Mann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – also, dass das Verfahren noch einmal aufgerollt wird.

Das kann man machen, wenn man einen guten Grund dafür hat, die Rechtsmittelfrist versäumt zu haben. Zum Beispiel, weil man aus medizinischen Gründen diese Möglichkeit nicht wahrnehmen konnte. In diesem Fall aber scheiterte der Betroffene sowohl vor dem Landesverwaltungsgericht Wien als auch anschließend vor dem Verwaltungsgerichtshof. Schließlich gehe es um einen verstauchten Fuß, und dem jungen Mann, der Erfahrung im Umgang mit Behörden habe, sei mehr als ein nur minderer Grad des Versehens vorzuwerfen.

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