Gericht

1200 Euro Strafe für Spaziergang mit Covid-19

Die Angeklagte hatte es in der Heimquarantäne „nicht mehr ausgehalten“, eine Nachbarin zeigte sie an.

Ried im Innkreis. Weil sie trotz ihrer Corona-Erkrankung und verordneter Heimquarantäne spazieren gegangen ist, wurde eine 35-Jährige am Freitag im Landesgericht Ried im Innkreis zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wollte aus generalpräventiven Gründen eine „geringe bedingte Haftstrafe“, weshalb sie Berufung angekündigte.

Die Angeklagte hatte am 4. April erfahren, dass sie Covid-19-positiv ist. Nach zwei Tagen habe sie es daheim „nicht mehr ausgehalten“ und mit Mundschutz eine kleine Runde gedreht. Begegnet sei sie niemandem, versicherte sie. Eine Nachbarin sah sie allerdings und verständigte die Polizei. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde die Frau nicht rechtskräftig verurteilt.

Von der Zeugin wollte der Richter wissen, warum sie der 35-Jährigen nicht zugerufen habe, sie müsse zu Hause bleiben. Vor lauter Panik habe sie nur an die Polizei gedacht, rechtfertigte sie sich. „Denunzieren soll nicht zum Volkssport werden“, mahnte der Richter. „Ich finde eine solche Gesellschaft nicht lebenswert.“

Bundesweit wurden im zweiten Quartal 2020, das von Sars-CoV-2 geprägt war, 15 Strafanträge wegen § 178 StGB registriert. Zum Vergleich: 2019 wurde das Delikt insgesamt 22 Mal angeklagt. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2020)

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