Fluggastdaten: Stilles Ende für innereuropäische Speicherung

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Die Verordnung des Innenministeriums wurde nicht mehr verlängert. Weiter gesammelt werden jedoch Informationen zu Flügen zwischen der EU und Drittstaaten.

Die Speicherung der Fluggastdaten auch für Flüge innerhalb der Europäischen Union hat in Österreich ein stilles Ende erfahren. Bereits am 16. Juni ist die 22 Monate davor erlassene Verordnung des Innenministeriums ausgelaufen. Aktiv kommuniziert wurde dies jedoch nicht. Auch die Austrian Airlines bestätigten, die Daten zu den Flügen nicht mehr ans Bundeskriminalamt weiterzuleiten.

Grundsätzlich gilt die Vorratsdatenspeicherung für Flüge nur zwischen der EU und Drittstaaten. Allerdings konnte das Innenministerium die Speicherung der Fluggastdaten auch auf Flüge innerhalb der EU ausdehnen, was 2018 unter Türkis-Blau unter dem Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) auch geschah. Zuletzt hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) die Fluggastdatenspeicherung für innereuropäische Flüge im Februar bis Mitte Juni verlängert.

Eine weitere Verlängerung der innereuropäischen Fluggastdatenspeicherung über den 16. Juni gab es nun nicht, bestätigte auch das Innenministerium. Damit hat man auch bei Austrian  die Weitergabe der Daten eingestellt. Weiter gesammelt werden jedoch Informationen zu Flügen zwischen der EU und Drittstaaten. Die Fluggastdatenzentralstelle hat im Vorjahr von den Fluglinien Daten von 36.657.405 Passagieren übermittelt bekommen und verarbeitet.

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Eine Begründung für das Auslaufen der europäischen Fluggastdatenspeicherung nannte das Innenministerium nicht. Kritik an der über die europäischen Vorgaben hinaus gehenden Maßnahme war immer wieder von den Neos und Datenschutzorganisationen gekommen.

(APA)

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