Schadenersatz

Angst vor Unterführung zählt nicht

Auch Radfahrer müssen Unterführungen nützen, wenn es sie gibt.
Auch Radfahrer müssen Unterführungen nützen, wenn es sie gibt.Die Presse/Fabry
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Eine Frau schob ihr Rad über eine Bundesstraße, weil sie sich vor der Unterführung fürchtete. Auch wenn ein unachtsamer Fahrer sie überrollte, ist die Radfahrerin mitschuld.

Wien. Ist eine Unterführung in der Nähe, dann sollte man sie auch benutzen. Das zeigt ein Urteil zu einer Radfahrerin, die eine Bundesstraße lieber oberirdisch querte. Während sie das Rad über die Straße schob, wurde sie aber von einem 17 Meter langen und rund zweieinhalb Meter breiten Sattelkraftfahrzeug überrollt. Aber wer ist nun schuld an dem Unglück?

Der Unfall war auf Höhe einer Kreuzung passiert. Die Frau hatte ihr Rad bis zur Mitte geschoben, dann aber wegen des Gegenverkehrs wieder ein bisschen zurück. Hätte der dort in der Kolonne stehende Fahrzeuglenker, der wegen einer roten Ampel angehalten hatte, vor dem Losfahren in seinen Frontspiegel geschaut, hätte er die Frau mit dem Rad gesehen. So aber fuhr er los und überfuhr mit dem linken Vorderrad die Frau.

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