Altersvorsorge

Kommt Steuerzuckerl für eine „grüne“ Pension?

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Archivbild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Pensionskassenvertreter machen Druck auf die Regierung: Wenn Arbeitnehmer in einen „grünen“ Veranlagungstopf einzahlen, soll das von der Steuer absetzbar sein. Derzeit sind nur Arbeitgeberbeiträge steuerfrei.

Wien. 91 Prozent der Pensionszahlungen in Österreich kommen aus dem staatlichen Umlagesystem, fünf Prozent aus dem betrieblichen System und vier Prozent aus der Eigenvorsorge. Das Problem: Das staatliche System birgt Risken, nämlich die demografischen Veränderungen (Alterung) und die klammen Staatsfinanzen.

Die zweite (betriebliche) und die dritte (private) Säule sind dafür den schwankungsanfälligen Finanzmärkten ausgeliefert. Doch im Sinne der Risikostreuung wäre es besser, auch die zweite und dritte Säule zu stärken. Das sieht jedenfalls eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission so. Zur Stärkung der kapitalgedeckten Systeme schlägt sie eine automatische Aufnahme aller Arbeitnehmer in eine betriebliche Vorsorge (mit „Opt-out“-Möglichkeit) vor, berichtete Stefan Pichler, Geschäftsführer des Fachverbands der Pensionskassen. Zudem empfiehlt die Arbeitsgruppe, ein Tracking-System einzuführen, das jährlich für jede Person die Ersparnisse in der zweiten und dritten Säule zusätzlich zu denen in der ersten Säule aufzeigt.

Auch die Pensionskassenvertreter erneuerten ihre Vorschläge, wie man die zweite Säule in Österreich forcieren könnte. Die Pensionskassen sind nur ein Teil davon. Am weitesten verbreitet, weil verpflichtend, ist das System der Vorsorgekassen („Abfertigung neu“), aus denen die meisten Arbeitnehmer und auch viele Selbstständige Ansprüche haben.

Einen Pensionskassenvertrag (oder einen Vertrag mit einer betrieblichen Kollektivversicherung) schließen Arbeitgeber jedoch freiwillig oder auf kollektivvertraglicher Basis ab. 111.407 Menschen beziehen bereits eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse von durchschnittlich 451 Euro pro Monat, 868.230 haben künftig einen Anspruch. Insgesamt verwalten die Pensionskassen 23 Mrd. Euro. Der durchschnittliche jährliche Veranlagungsertrag seit 1991 beträgt 5,4 Prozent. Da in einigen älteren Verträgen eine zu hohe Ertragserwartung (Rechnungszins) vereinbart wurde, müssen sich einige Pensionisten oft über Kürzungen ihrer Zusatzpension ärgern.

Generalvertrag für alle

Die Arbeitgeber zahlen regelmäßig in die Pensionskassen ein. Die Arbeitnehmer können Zuzahlungen (bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge) leisten, diese können sie jedoch nicht von der Steuer absetzen (erst die Pension ist steuerfrei).

Eine alte Forderung der Pensionskassen ist, dass auch die freiwilligen Zuzahlungen von Arbeitnehmern steuerlich absetzbar sind. In diesem Zusammenhang schlägt Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands, der Regierung nun eine „grüne Pension“ vor. Dafür müssten die Pensionskassen Veranlagungstöpfe schaffen, für die gänzlich in nachhaltige Anlageformen investiert wird. Zumindest wer in solche einzahlt, sollte das steuerlich absetzen können. Bereits jetzt würden die heimischen Pensionskassen mehr als 60 Prozent ihres Anlagevolumens gemäß den Nachhaltigkeitskriterien der UNO veranlagen.

Das Regierungsprogramm sieht indes bereits einen Generalpensionskassen-Vertrag vor, wodurch jeder Arbeitnehmer seine Abfertigung neu beim Pensionsantritt in eine Pensionskasse übertragen könnte – auch dann, wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag abgeschlossen hat. (b. l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2020)

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