Datenschutz

Das vorläufige Ende der AMS-Reform

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ArchivbildMichael Gruber / EXPA / pictured
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Die Datenschutzbehörde kippt den umstrittenen AMS-Algorithmus wegen fehlender Rechtsgrundlage. Das AMS erwägt, zu berufen. Als nächstes ist die Politik am Zug.

Die neue Welt hält auch beim Arbeitsmarktservice Einzug. Die Jobchancen von Arbeitssuchenden werden seit dem Vorjahr per Computer berechnet. Der Algorithmus läuft derzeit testweise und hätte heuer voll zum Einsatz kommen sollen. Wegen der Coronakrise wurde der Start auf 1. Jänner 2021 verschoben. Doch auch daraus wird nun einmal nichts. Denn die Datenschutzbehörde hat den Einsatz untersagt. Damit darf der umstrittene Algorithmus vorerst nicht wie geplant verwendet werden.

Mit dem Algorithmus sollte die Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen auf völlig neue Beine gestellt werden. Das Ziel war es, die finanziellen Mittel effizienter zu verteilen. Teure Schulungen sollen etwa nur noch jenen zugesprochen werden, die gute Chancen haben, diese auch erfolgreich abzuschließen. Die Software teilt Arbeitslose in drei Gruppen ein: Menschen mit hohen, mittleren und niedrigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wer eine 66-prozentige Wahrscheinlichkeit hat, dass er binnen sieben Monaten einen Job findet, den er mindestens drei Monate behält, kommt in die A-Gruppe. Wer weniger als 25 Prozent Wahrscheinlichkeit hat, binnen zwei Jahren mindestens sechs Monate zu arbeiten, kommt in die Gruppe C. Alle anderen landen in die Gruppe mit mittleren Chancen. Auf diese sollten sich die Ressourcen des AMS künftig konzentrieren.

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