Finanzgericht

Medizin-Test: Keine Familienbeihilfe für Vorbereitungszeit

Heuer war die Testanordnung in Linz von Corona geprägt.
Heuer war die Testanordnung in Linz von Corona geprägt.(c) (c) APA/JKU/Hermann Wakolbinger
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Mutter muss rechtswidrig bezogene Förderung für Sohn zurückzahlen.

Wien. Eine der größten Hürden auf dem Weg zum Arztberuf in Österreich ist der Aufnahmetest vor dem Studium: Mitte August haben sich genau 12.442 Personen eingefunden, um einen von nur 1740 Studienplätzen in Wien, Graz, Linz oder Innsbruck zu ergattern. Eine gute Vorbereitung ist zwar keine Garantie für den Erfolg, kann jedoch helfen. Aber ist sie deshalb schon Teil der Berufsausbildung? Mit dieser – alles andere als theoretischen – Frage hatte sich das Bundesfinanzgericht zu beschäftigen.

Immerhin ging es um die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge, die eine Oberösterreicherin für ihren Sohn bezogen hatte. Der junge Mann hatte zunächst das Bacherlorstudium Wirtschaftsinformatik an der Johannes-Kepler-Universität (JKU) Linz inskribiert. Noch im ersten Jahr entschied er sich jedoch anders: Er wollte Medizin studieren.

Erststudium blieb liegen

Das tat dem wirtschaftlich-technischen Studium gar nicht gut. Als das Finanzamt den Anspruch auf Familienbeihilfe überprüfte und die Mutter aufforderte, einen Studienerfolg nachzuweisen, konnte diese nur eine Studienbestätigung vorlegen. Die sagte aber nichts über versuchte oder gar bestandene Prüfungen aus.

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