Corona

Deutschland: Klage gegen Coronahilfen

Rechtspopulistische AfD ruft Verfassungsgericht an.

Karlsruhe. Die AfD im Deutschen Bundestag klagt wegen der Corona-Nothilfen der Europäischen Zentralbank (EZB) in Karlsruhe. Die Fraktion habe am Freitag beim deutschen Bundesverfassungsgericht eine sogenannte Organklage gegen Bundestag und Bundesregierung eingereicht, teilte ihr haushaltspolitischer Sprecher Peter Boehringer mit. Die Notenbank überschreite in offensichtlicher Weise die Grenzen, die Karlsruhe aufgestellt habe, um die Einhaltung der europäischen Verträge sicherzustellen. Ein Sprecher des Gerichts konnte den Eingang der Klage zunächst nicht bestätigen.

Es geht um 1,35 Bio. Euro

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie hatte die EZB im März ein Notkaufprogramm für Anleihen („Pandemic Emergency Purchase Programme“, PEPP) aufgelegt. Das Volumen wurde Anfang Juni um 600 Milliarden auf 1,35 Bio. Euro fast verdoppelt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte erst Anfang Mai mehreren Klagen gegen Staatsanleihenkäufe der EZB überwiegend stattgegeben – die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik. In diesem Verfahren ging es um 2015 gestartete Anleihenkäufe zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur (PSPP-Programm). Der inzwischen ausgeschiedene Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bei der Urteilsverkündung ausdrücklich betont, dass die Corona-hilfen nicht Gegenstand der Entscheidung waren.

Die AfD-Abgeordneten meinen, die deutsche Regierung hätte das PEPP-Programm wegen der offenkundigen Vertragsverletzungen unterbinden müssen. Der Bundestag habe es versäumt, die Regierung dazu zu verpflichten. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2020)

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