Behandlungsfehler?

Prozess gegen zwei Ärzte in Salzburg im "Fall David" erneut vertagt

APA/HELMUT FOHRINGER
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Zwei Mediziner, ein Chirurg und ein Anästhesist stehen in Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Bei einer Operation atmete ein 17 Monate alter Bub Erbrochenes ein und star. Ein weiteres Gutachten soll Widersprüche klären.

Der Prozess gegen zwei Ärzte wegen grob fahrlässiger Tötung ist am Donnerstag in Salzburg erneut vertagt worden. Der Kinderchirurg und der Anästhesist hatten sich im April 2018 zu einem Routineeingriff bei einem 17 Monate alten Buben entschieden und das Kind unter Narkose operiert. Der kleine David war dabei nicht nüchtern und atmete Erbrochenes ein. Er starb elf Tage später an den Hirnschäden.

Das Kleinkind war am Abend des 16. April 2018 in die Salzburger Landeskliniken (SALK) gebracht worden, weil es sich einen kleinen Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt hatte und dieser zu bluten begann. Der Vater konnte die Blutung zwar zunächst stillen, aus Angst vor Infektionen fuhren die Eltern dann aber ins Spital. Dort brach die Wunde bei der Behandlung erneut auf. Die beiden Ärzte entschieden sich daraufhin für eine Operation - ein banaler Eingriff, wie es heute mehrfach hieß.

Bub war nicht nüchtern

Doch die Staatsanwältin wirft den bisher unbescholtenen Angeklagten Behandlungsfehler vor. Die Eltern hätten darauf hingewiesen, dass David zu Hause noch Joghurt, rote Rüben und Kartoffelpüree gegessen habe. Im Falle einer Narkose müsse das Kind aber sechs Stunden nüchtern sein. Trotzdem wurde es bereits rund zwei Stunden später operiert.

Beide Ärzte räumten zu Prozessauftakt ein, dass die Operation des Buben zu diesem Zeitpunkt nicht dringend notwendig gewesen sei. Allerdings habe man die Narkose in Form einer "Sedoanalgesie" (umgangssprachlich "Dämmerschlaf", Anm.) laufend bei Kindern durchgeführt, auch wenn sie nicht nüchtern gewesen seien. Der Anästhesist verwies auf eine Studie aus der Schweiz. Demnach könne dieses Narkoseverfahren zwei Stunden nach der letzten Nahrungsaufnahme bei Kindern durchgeführt werden.

Ein Sachverständiger aus dem Bereich Chirurgie schloss heute im Prozess zunächst das Vorliegen einer lebensbedrohlichen Blutung bei dem Kind aus. "Selbst wenn man gar nichts tun würde, hört das irgendwann zu bluten auf." Es sei jedoch grundsätzlich richtig gewesen, das Granulom operativ zu versorgen. "Es hat sich abgezeichnet, dass es immer wieder bluten wird." Die Versorgung durch den Kinderchirurgen sei dabei "lege artis" (nach den Regeln der ärztlichen Kunst, Anm.) erfolgt. Die Alternative einer Lokalanästhesie schloss der Gutachter heute aus. "Einem Kind dieses Alters kann man keine Spritze ins Gesicht geben. Das ist absolut unmöglich."

Sechs-Stunden-Regel nur bei Vollnarkose

Der Gutachter für Anästhesie erklärte am Donnerstag dann, dass die Sechs-Stunden-Regel nur für die Vollnarkose, aber nicht für die Sedoanalgesie gelte. Auch der Aufklärungsbogen der Kliniken, der den Eltern vorgelegt wurde, beziehe sich nur auf Vollnarkosen. "Die Sedoanalgesie kann man a priori nicht als Kunstfehler einstufen", sagte er. Auch dass die Intubation des Buben zunächst nicht gelungen sei, sei kein Behandlungsfehler.

Was die Komplikationen damals ausgelöst hat - der eigentliche Eingriff war schon vorbei - sei nicht klar. "Möglicherweise kam es zu einem Stimmritzenkrampf." Wie der Anästhesist einen Abfall der Sauerstoffsättigung bemerkte, habe er zunächst versucht, das Kind mit der Maske zu beatmen. "Bei nicht nüchternen Patienten besteht die Gefahr, dass dadurch Gas in den Magen verschoben wird und das Erbrechen angeheizt wird", erklärte der Gutachter. Darauf spritze der Narkosearzt zwei Dosen Propofol - wodurch das Kind in Vollnarkose fiel.

Ob er selbst versucht hatte, das Kind zu intubieren, daran konnte sich der Anästhesist im Verfahren nicht erinnern. Allerdings gibt es Anzeichen dafür. Die damals diensthabende Oberärztin der Kinderchirurgie berichtete heute vor Gericht, wie sie damals zu Hilfe gerufen wurde. Die Luftröhre von David sei völlig von Speiseresten verlegt gewesen. "Außerdem ist Erbrochens aus der Lunge aufgestiegen. Der Eingang in die Luftröhre war nicht zu sehen."

Die Intubation habe erst beim dritten Versuch geklappt. Die Möglichkeit eines Luftröhrenschnitts habe sie dabei nur kurz in Betracht gezogen. "Das ist ein höchst gefährlicher Schnitt, der extremes Können und Geschick erfordert." Zudem sei unklar gewesen, ob ein solcher angesichts der Menge an Brei in der Lunge Hilfe gebracht hätte. Auf Frage der Richterin sagte sie, dass sie selbst auch den Blutschwamm behandelt und die Form der Narkose gewählt hätte. Sie hätte aber die Sechs-Stunden-Frist bei der Nüchternheit abgewartet. "Allerdings machen das von zehn Anästhesisten zehn auf andere Art und Weise." Laut Gutachter war David 20 bis 30 Minuten ohne Sauerstoff.

Richterin will weiteres Gutachten

Die Richterin gab am Nachmittag einem Antrag der Staatsanwältin und des Vertreters der Hinterbliebenen auf Einholung eines weiteren Gutachtens aus dem Fachbereich Anästhesie statt. Sie führte an, dass es bei der mündlichen Erörterung der Expertise eines Narkosearztes heute zu einem massiven Widerspruch zu dessen schriftlichen Gerichtsgutachten gekommen sei. "Darin war nie die Rede davon, dass die Sechs-Stunden-Frist nur für die Allgemeinnarkose gelten soll". Zudem hätten die beiden Ärztinnen im Zeugenstand gesagt, dass der Eingriff verfrüht stattgefunden hat. Das neue Gutachten soll nun die offensichtlichen Widersprüche klären.

Die SALK haben die beschuldigten Ärzte mehr als ein Jahr nach dem Vorfall im Juni 2019 vom Dienst suspendiert. Die Klinik hat mit Zustimmung der Versicherung eine Haftung anerkannt, sodass die Eltern zumindest finanziell entschädigt werden können. Vater und Mutter von David haben bisher jeweils 50.000 Euro bekommen. Opferanwalt Stefan Rieder fordert je Elternteil aber weitere 20.000 Euro an Schmerzengeld, daneben noch Geld für Verdienstentgang und Sachaufwendungen. Die Verteidiger bestritten am Donnerstag diese Summen. Wie der Anwalt des Chirurgen, Helmut Hüttinger, sagte, seien die bereits bezahlten Summen angemessen. Zudem können die für David angeschafften Gebrauchsgegenstände weiter benützt werden. Die Eltern von David seien im Sommer 2019 Eltern von Zwillingen geworden.

(APA)

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