Klimaschutz

Gewessler: 100 Prozent sauberer Strom bis 2030

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Es pressiert: Schon Am 1. Jänner 2021 soll das überfällige "Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020“ in Kraft treten. Es soll den Projektbetreibern, etwa für Windkraftanlagen, mehr Stabilität und Planungssicherheit zu geben und die Energiewende vorantreiben.

Insgesamt 10 Milliarden Euro sollen die österreichischen Stromkunden in den nächsten zehn Jahren für den Ausbau der Produktionskapazität für Strom aus erneuerbaren Quellen bezahlen - dann soll Strom bilanziell zur Gänze aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse kommen. Grundlage dafür soll das "Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020" (EAG 2020) sein, das heute in Begutachtung geht.

Das EAG ist ein Sammelgesetz, mit dem gleich mehrere andere Gesetze geändert werden: Das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010 (ElWOG) und das Gaswirtschaftsgesetz 2011. In Kraft treten soll es am 1. Jänner 2021 - dafür braucht es aber eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat, weil der Energiebereich in Österreich Ländersache ist. Die Begutachtungsdauer wurde mit sechs Wochen angesetzt.

Die Förderkosten von durchschnittlich rund einer Milliarde Euro pro Jahr werden die Stromkunden auf ihren Rechnungen wiederfinden. Bisher waren es 700 bis 760 Mio. Euro pro Jahr, sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Mittwoch in einer Pressekonferenz in Wien. Die Höhe der Förderungen werde aber von Marktpreis abhängen, erklärte Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP): "Je niedriger der Marktpreis ist, desto mehr Unterstützungsvolumen braucht man." In den vergangenen Jahren seien die Haushalte mit einem Ökostrombeitrag von rund 120 Euro belastet worden, sagte Gewessler, das werde sich nicht wesentlich ändern.

Insgesamt soll die Produktionskapazität für Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030 um 27 TWh (Terawattstunden) ausgebaut werden und somit um die Hälfte größer sein als heute. "Dieses Gesetz ist ein Investitionsgesetz", sagte Gewessler, "dieses Gesetz ist auch ein Job- und ein Wirtschaftsmotor." Mit den Förderungen in Höhe von 10 Mrd. Euro werde man bis zu 30 Mrd. an Investitionen in Österreich auslösen.

Darüber hinaus habe man auch auf die Ökologie und Naturverträglichkeit geachtet: So soll bei der Photovoltaik vor allem der Ausbau auf Dächern und versiegelten Flächen (Deponien, Parkplätze) gefördert werden. Auch PV-Anlagen auf Freiflächen sollen gefördert werden, aber mit Abschlägen.

Bei der Wasserkraft soll es nur noch einen Zubau von 5 TWh geben, weil der Ausbaugrad in Österreich schon sehr hoch ist. Bei der Photovoltaik sollen 11 TWh an Kapazität dazukommen, bei Windkraft 10 TWh und bei Biomasse eine Terawattstunde.

Ein Ziel des EAG ist es auch, den Projektbetreibern, etwa für Windkraftanlagen, mehr Stabilität und Planungssicherheit zu geben. Dazu gehört, dass die Förderdauer einheitlich für alle Technologien (Photovoltaik, Wind, Wasserkraft usw.) auf 20 Jahre festgelegt wird, womit mit anderen Ländern gleichgezogen wird. Bisher wurde ja z.B. von den Windkraft-Erzeugern beklagt, dass wegen der aktuellen Förderdauer von 13 Jahren viele Anlagen bereits vor ihrer technischen Abschreibungsdauer aus der Förderung herausgefallen seien. Die Höhe der Prämien wird sinken, weil die Förderung über einen längeren Zeitraum verteilt wird.

Es gibt mehrere Arten der Förderung: Für kleinere Anlagen mit höherem Eigenverbrauch, z.B. PV-Anlagen auf dem eigenen Hausdach, soll es eine Investitionsförderung geben. Für größere Anlagen, die ihren erzeugten Strom selbst vermarkten müssen, soll es Marktprämien geben, die auf den Marktpreis aufgeschlagen werden. Die Höhe der Prämien soll, abhängig von der Technologie, per Verordnung festgelegt oder durch Auktionen ermittelt werden. Bei der Windkraft soll die Prämie per Verordnung einmal jährlich festgelegt werden, bei der Biomasse und Photovoltaik ist das Auktionssystem vorgesehen.

Eine weitere Neuerung, die das EAG bringt, sind die Energiegemeinschaften - für Brunner sind sie sogar das "Herzstück des Gesetzes". So sollen etwa Haushalte die Möglichkeit bekommen, Strom selbst zu produzieren und gemeinsam zu nutzen. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und die Bürger-Energiegemeinschaften (BEG). Bei der BEG können die Mitglieder der Gemeinschaft gemeinsam Kraftwerke betreiben und gemeinsam verbrauchen, wobei der Verbrauch nicht in der Region erfolgen muss. Die EEG hingegen sind regional, sie sollen ermäßigte Netzgebühren bezahlen ("Ortstarif"), weil der Strom nicht über größere Entfernungen transportiert werden muss.

Man habe damit "das größte Energiepaket der letzten Jahre und Jahrzehnte hiermit auf den Weg gebracht", sagte Brunner.

(APA)

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