Deutschland: Wohin mit gefährlichen Straftätern?

Deutschland Wohin gefaehrlichen Straftaetern
Deutschland Wohin gefaehrlichen Straftaetern(c) AP (Heribert Proepper)
  • Drucken

Die Regierung streitet über ein Folgekonzept der Sicherungsverwahrung. Nach Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs kommen Dutzende Schwerverbrecher frei. 15 von ihnen sind bereits freigekommen.

Berlin. Union gegen FDP, Bund gegen Länder: In Deutschland tobt ein Streit über die nachträgliche Sicherungsverwahrung von verurteilten Sexualstraftätern oder anderen Schwerverbrechern, die gerichtlich als weiterhin gefährlich eingestuft wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nämlich die deutsche Praxis für menschenrechtswidrig erklärt. Ursprünglich war die Sicherungsverwahrung nach Verbüßen der Haftstrafe auf zehn Jahre befristet gewesen. Dies hob Deutschland 1998 auf.

Der Spruch des Straßburger Gerichts betrifft rund 80 Straftäter, 15 von ihnen sind bereits freigekommen, bei den anderen steht die Entlassung unmittelbar bevor.

Nun debattiert die Politik, welche Gefahr diese Straftäter für die Bevölkerung darstellen und ob es Möglichkeiten gäbe, ihre Freilassung hinauszuzögern. Zugleich muss eine Lösung gefunden werden, wie die Sicherungsverwahrung künftig gestaltet werden kann. Seit Ende der 90er-Jahre wurde in Deutschland fast jährlich ein Gesetz verabschiedet, das die Sicherungsverwahrung verschärfte, sie ist nun unbefristet möglich und kann seit 2004 auch erst am Ende der Haftzeit verhängt werden. Die Zahl der Verwahrten stieg in den vergangenen zehn Jahren von 170 auf über 500.

„Eine problematische Sanktion“

Die nachträglich beschlossene Sicherungsverwahrung ist laut Rechtswissenschaftler Jörg Kinzig von der Universität Tübingen „aus rechtlichen und präventiven Gründen untauglich“. Die Fälle der letzten Jahre hätten gezeigt, dass bei 100 Anträgen nur zehn Straftäter tatsächlich in Sicherungsverwahrung kämen und 90 ohne Vorbereitung entlassen würden, was das Risiko erhöhe. Kinzig erwartet, dass Straßburg die nachträgliche Sicherungsverwahrung demnächst auch prinzipiell beanstanden wird. Sie sei eine „besonders problematische Sanktion, weil sie erst am Ende der Haftzeit ohne Vorwarnung verhängt wird.“ Normalerweise muss der Vollzug Häftlinge vor ihrer Entlassung auf die Freiheit vorbereiten, durch Freigänge, Hilfe bei der Arbeitssuche etc. Die freigekommenen Straftäter stehen unter Führungsaufsicht, haben Bewährungshelfer, müssen Therapie- und Meldeauflagen erfüllen. Auch die Unterbringung in betreutem Wohnen ist empfehlenswert. In einigen der aktuellen Fälle erfolgt auch eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung durch die Polizei – laut Kinzig ist juristisch „noch nicht geklärt, ob das zulässig ist“.

„Man muss sich um die Leute schon kümmern“, so der Experte, „aber die jetzige Hysterie ist durch das Problem nicht gerechtfertigt.“ So wird derzeit etwa ein aufgrund des Straßburger Urteils Mitte Juli freigelassener 53-jähriger Sexualtäter von Wohnort zu Wohnort gehetzt, von Anwohnern vertrieben und Fotografen belagert. Acht Polizisten bewachen ihn in drei Schichten rund um die Uhr.

FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte nun die Länder, dass sie sich auf die abzusehenden Entlassungen nicht ausreichend vorbereitet hätten, was diese wiederum als „unhaltbar“ zurückweisen. „Spätestens seit Mai war doch absehbar, was auf uns zukommt“, so die Ministerin zur „Zeit“, die Vorbereitungen seien von den Ländern „nicht so koordiniert worden, wie das nötig gewesen wäre“. Zugleich räumte sie ein, dass die von ihr geforderte elektronische Fußfessel zur Fernüberwachung nicht alle Probleme löse.

Leutheusser-Schnarrenberger setzt für die Zukunft auf die „vorbehaltende Sicherungsverwahrung“, die bereits im Urteil mitverkündet und über die vor dem Ablauf der Haftstrafe entschieden werde. Sie soll für Sexual- und andere schwere Straftäter gelten, bei denen erhebliche Persönlichkeitsstörungen auf eine Rückfallgefahr hindeuten.

Union beharrt auf Verwahrung

Die Union hat der Justizministerin jedoch den Kampf angesagt und will eine Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung keinesfalls akzeptieren. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) setzt auf ein Konzept der „Sicherheitsunterbringung“: kein Gefängnis, aber auch keine „Luxuswohnung“. Eine solche Verwahrung würde dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und den Vorgaben des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs entgegenkommen. Für die Justizministerin hat es jedoch „keinen Sinn, jetzt eine Regelung zu beschließen, die dann von den Gerichten wieder einkassiert wird“.

AUF EINEN BLICK

Die schwarz-gelbe Koalition streitet über die Zukunft der Sicherheitsverwahrung potenziell gefährlicher Straftäter nach der Haft. Die FDP-Justizministerin will diese nur noch erlauben, wenn sie bereits im Urteil verhängt oder vorbehalten wird. Die Union dagegen arbeitet an einem Konzept der „Sicherheitsunterbringung“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2010)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.