Urteil

Hamburger Rapper Gzuz muss eineinhalb Jahre ins Gefängnis

(c) APA/dpa/Daniel Reinhardt (Daniel Reinhardt)
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Dem Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen.

Der Hamburger Rapper Gzuz muss ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Hamburg am Dienstag entschieden. Dem Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. Unter anderem soll der 32-Jährige einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung beantragt. Sein Verteidiger Christopher Posch hatte gefordert, den Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen. Der 32-jährige Musikstar war bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.

(APA/dpa)

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