Dienstreise

Schlafen zu wollen kein Grund, um auf besseren Zug zu warten

Schlafen zu wollen kein Grund, um auf besseren Zug zu warten
Schlafen zu wollen kein Grund, um auf besseren Zug zu wartenClemens Fabry
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Ein Mann präferierte eine direkte Verbindung und ging zuvor essen. Auf dem Weg in das Lokal erfasste ihn ein Auto: kein Arbeitsunfall.

Wien. Wird ein Unglück als Arbeitsunfall anerkannt, hat der Betroffene das Recht auf bessere Sozialleistungen. Auch der Dienstweg und Dienstreisen können von diesem Versicherungsschutz umfasst sein. Aber nur wenn man sich nach der Arbeit nicht zu viel Zeit lässt, wie ein aktueller Fall verdeutlicht.

Es ging um einen Mietwagenfahrer. Seine Firma schickte ihn per Nachtzug von Wien nach Mailand, dort kam er kurz nach neun Uhr früh an. Der Mann musste sich sodann zu einem Parkplatz begeben, auf dem ein Mietwagen seines Unternehmens parkte. Er fuhr dieses zu einer Tankstelle, reinigte und betankte es. Dann übergab er das Mietauto bei einem Hotel einer Kundin. Mission erfüllt, nun konnte der Mann wieder per Zug nach Wien zurückkehren.

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