Oberösterreich

157 statt 80 km/h: Ertappter Lenker bleibt ungestraft

Zwei Strafversuche scheitern an zwei Höchstgerichten.

Wien. Mit 157 statt der im Tempolimit angegeben 80 km/h war ein Autofahrer auf der Mondsee Straße in Oberösterreich unterwegs. Obwohl er dabei auch erwischt wurde, bleibt er straflos.

Der erste Versuch einer Strafe scheiterte daran, dass die 80er-Tafel weiter als die vorgeschriebenen 2,5 Meter von der Fahrbahn entfernt angebracht war. Der Verfassungsgerichtshof hob deshalb die Verordnung als gesetzwidrig kundgemacht auf und kippte die Strafe.

Das Verwaltungsgericht OÖ gab nicht auf. Gestützt auf das allgemeine Überland-Tempolimit von 100 km/h schrieb es dem Lenker eine neue, geringere Strafe vor (350 statt 500 Euro). Diesmal lag es am Verwaltungsgerichtshof, die Strafe zu kippen: Denn das Verwaltungsgericht hatte diesen Vorwurf erstmals in seiner Begründung erhoben, ohne dass die bei ihm belangte BH Vöcklabruck dies zuvor und innerhalb der Verjährungszeit getan hätte: ein unzulässiger Austausch des Tatvorwurfs, so der VwGH (Ra 2020/02/0032). (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2020)

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