Von Entgeltfortzahlung bis zu Steuerlichem: Worauf müssen Arbeitnehmer und Familien achten? Was ist jetzt finanziell riskant – und welche Erleichterungen gibt es?
Wien. Die Herbstferien stehen bevor, und vielleicht doch noch ein Winterurlaub: Grund genug, sich die aktuellen Regeln rund um Reisen, Quarantäne und Entgeltfortzahlung in Erinnerung zu rufen. Mit dieser Pandemie sind aber auch weitere finanzielle Implikationen für Erwerbstätige und Familien verbunden. Hier ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
1 Hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn man in Quarantäne muss?
Wer in Österreich in behördlich angeordnete Quarantäne muss, hat nach dem Epidemiegesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber bekommt die Lohnkosten in diesem Fall vom Staat ersetzt.
Aber Vorsicht: Bei der Rückkehr von Auslandsreisen kann auch die „Verordnung über die Einreise nach Österreich“ zum Tragen kommen. Diese besagt unter anderem, dass man, wenn man nach der Rückkehr aus bestimmten Ländern keinen negativen Coronatest vorweisen kann, in selbstüberwachte Heimquarantäne muss. Das sei jedoch nicht mit einer Quarantäne nach Epidemiegesetz gleichzusetzen, sagt Stefan Zischka, Partner bei JWO/Deloitte Legal. Wer nicht im Home-Office arbeiten kann, muss dann damit rechnen, für die Zeit der Selbstisolation um den Entgeltanspruch umzufallen, warnt der Arbeitsrechtsexperte. Es kommt dann nämlich darauf an, ob man an der Dienstverhinderung schuld ist. Und dafür kann es reichen, wenn man ohne besonderen Grund in eines der in der Verordnung aufgezählten Länder reist.