Erbe

Testament nur mit Heftklammer ungültig

Eine Heftklammer lsst sich entfernen, ohne dass das Dokument zerstört wird
Eine Heftklammer lsst sich entfernen, ohne dass das Dokument zerstört wirdBK
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OGH bekräftigt strenge Formerfordernisse.

Wien. Eine Heftklammer ist nicht zuverlässig genug, um ein fremdhändiges Testament wirken zu lassen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erneut bekräftigt. Statt einer vermeintlich testamentarisch bedachten Freundin einer Verstorbenen kommt nun deren Bruder als gesetzlicher Erbe zum Zug.

Die ledige und kinderlose Erblasserin hatte ein maschinengeschriebenes Testament schriftlich als ihren letzten Willen bekräftigt, auf einem mit Datum und Ort versehenen weiteren Blatt hatten drei Zeugen unterschrieben. Die Blätter waren nur mit einer Heftklammer verbunden.

Der OGH verlangt jedoch seit einiger Zeit, dass die Blätter in einem inneren oder stärkeren äußeren Zusammenhang stehen. Das erfordert entweder einen textlichen Bezug auf die letztwillige Anordnung (also mehr als nur Seitenzahlen) oder eine physische Verbindung, die zerstörungsfrei nicht gelöst werden kann (Binden, Kleben oder Nähen). Der Bruder erbt alles (2 Ob 143/20y). (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2020)

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