Causa Buwog

Urteil im Prozess gegen Grasser fällt am 4. Dezember

Anwalt Manfred Ainedter und Karl-Heinz Grasser im Wiener Straflandesgericht
Anwalt Manfred Ainedter und Karl-Heinz Grasser im Wiener StraflandesgerichtAPA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Drei Jahre nach Prozessstart wird im Wiener Straflandesgericht das Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte verkündet werden.

Die lang erwartete Urteilsverkündung im Korruptionsprozess rund um die Affären Buwog und Terminal Tower rückt näher. Wie das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitag bekannt gab, soll das Urteil gegen den Hauptangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie 14 weitere Angeklagte am 4. Dezember ab 10:30 Uhr verkündet werden.

Grasser ist der Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme angeklagt. Er soll gemeinsam mit anderen, darunter seinem Trauzeugen Walter Meischberger, dem Immobilienmakler Ernst Karl Plech und dem Lobbyisten Peter Hochegger, im Rahmen der Privatisierung von Bundeswohnbaugesellschaften Schmiergeld in Form eines Teils einer vom Wohnungskäufer ausgeschütteten Provision angenommen haben. Der frühere Minister weist alle Anschuldigungen strikt zurück und fordert einen Freispruch. Im Falle eines Schuldspruchs drohen bis zu zehn Jahre Haft. Auch die übrigen Angeklagten plädieren auf „nicht schuldig“, einzig Hochegger legte ein Teilgeständnis ab.

30 Besucherplätze, Maskenpflicht für alle

Die Verhandlung findet im Großen Schwurgerichtssaal statt, dem größten Gerichtssaal der Republik. Allerdings werden in dem denkmalgeschützten Saal aufgrund der anhaltenden Coronakrise und den damit einhergehenden Sicherheitsbestimmungen nun deutlich weniger Sitzplätze zur Verfügung stehen als beim Prozessauftakt vor drei Jahren. Aus diesem Grund haben sich Medienvertreter sowie Besucher (besucher.buwog@bmj.gv.at) vorab anzumelden. 

Letztere werden die Urteilsverkündung jedoch nicht im Großen Schwurgerichtssaal verfolgen können, sondern mittels Videokonferenz im Lehrsaal 1 im Schulungszentrum. Der Saal, in dem 30 Plätze eingerichtet werden, befindet sich im 4. Stock des Gerichtsgebäudes und ist via Aufzüge barrierefrei zu erreichen.

Während der Verhandlung muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Weiters ist darauf zu achten, dass die notwendigen Mindestabstände nicht nur beim Sitzen, sondern auch bei Gesprächen oder Interviews auf den Gängen und im Wartebereich eingehalten werden, heißt es seitens des Gerichts.

Sowohl im Verhandlungssaal als auch im Lehrsaal 1 gilt ab Beginn der Urteilsverkündung ein Film- und Fotografierverbot, wer sich nicht daran hält, wird des Saales verwiesen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.