Corona

Bei Verstoß gegen Ausgangsverbote droht Schadenersatz

Bewegung an der frischen Luft mit dem Partner ist erlaubt, nicht viel mehr.
Bewegung an der frischen Luft mit dem Partner ist erlaubt, nicht viel mehr.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Wer die strikten Regeln verletzt und jemanden ansteckt, macht sich haftbar. Es kann auch völlig Ahnungslose treffen.

Wien. Der „Presse“-Bericht über die möglichen strafrechtlichen Folgen von Verstößen gegen die strengen Coronaregeln hat vorige Woche für Aufregung gesorgt. Doch drohende Gefängnisstrafen sind nicht alles: Wer die Regeln bricht, kann auch zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet sein, und zwar auch dann, wenn er völlig ahnungslos jemanden anderen ansteckt. Wie kann es dazu kommen?

1 Was haben die Coronaregeln mit Schadenersatz zu tun?

Die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober, die zuletzt am vergangenen Freitag verschärft worden ist, gilt als ein Schutzgesetz im zivilrechtlichen Sinn (§ 1311 ABGB). Das ist von großer Bedeutung für den Schadenersatz: Angesteckte Personen können den Überträger leichter haftbar machen. „Schutzgesetze sind Rechtsvorschriften, die bestimmten gefährlichen Verhaltensweisen vorbeugen sollen“, erläutert Wolfgang Zankl, Professor für Zivilrecht an der Universität Wien. Die Coronaregeln sollen konkret soziale Kontakte einschränken, die zu Ansteckungen führen können.

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